Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

PUBLICA startet definitiv am 1. Juni 2003 - Bund übernimmt Fehlbetrag von 12 Mrd


MEDIENMITTEILUNG

PUBLICA startet definitiv am 1. Juni 2003 - Bund übernimmt Fehlbetrag von 12
Mrd

09. Mai 2003 (EFD) Die Überführung (Migration) der Pensionskasse des Bundes
PKB in die neue Vorsorgeeinrichtung für das Bundespersonal PUBLICA wird
definitiv auf den 1. Juni 2003 vollzogen. Dies hat der Bundesrat an seiner
Sitzung von heute Freitag beschlossen. Mit der Migration anerkennt der Bund,
dass der Fehlbetrag von rund 12 Mrd Franken - inklusive Anlageverluste von
rund 5 Mrd - zu einer Fehlbetragsschuld wird, die spätestens innert acht
Jahren auszufinanzieren ist. Der Bundesrat hat das EFD jedoch beauftragt zu
prüfen, ob der Bund an etwaigen künftigen Börsengewinnen der PUBLICA
partizipieren kann.

Angesichts der finanzpolitischen Konsequenzen hatte das Eidg.
Finanzdepartement EFD eingehend geprüft, ob sich eine Verschiebung des
Zeitpunktes der Migration der PKB in die PUBLICA aufdränge. Nach Abwägung
aller Vor- und Nachteile entschied es sich dafür, am Migrationsdatum 1. Juni
2003 festzuhalten. Mit dem heutigen Bubdesratsbeschluss wird nun die
Überführung der PKB in die PUBLICA definitiv auf den 1. Juni vollzogen.
Gestützt auf das geltende PKB-Gesetz anerkennt der Bund mit diesem
Beschluss, dass der Fehlbetrag von rund 12 Mrd Franken - einschliesslich der
Anlageverluste von rund 5 Mrd - zu einer Fehlbetragsschuld wird, die
spätestens innerhalb von acht Jahren auszufinanzieren ist.

Vor diesem Hintergrund unterbreitete das EFD dem Bundesrat
Handlungsoptionen, die es gestatten, dass die Versicherten des Bundes die
Börsenverluste in angemessener Weise mittragen helfen. Damit wird zudem der
Auffassung der Finanzdelegation Rechnung getragen, wonach die Zeit für
Sofortmassnamen gekommen sei. Der Bundesrat fällte indessen heute noch keine
definitiven Entscheide, sondern beauftragte das EFD, in Zusammenarbeit mit
PUBLICA und unter Einbezug ihrer Kassenkommission die Auswirkungen der
Handlungsoptionen eingehend zu prüfen.

Garantierter Teuerungsausgleich in Frage gestellt

Diese Handlungsoptionen sehen nicht nur vor, dass der Bund an etwaige
künftigen Börsengewinnen der PUBLICA partizipieren kann. Vielmehr soll auch
eine im Gesetz verankerte Schwankungsreservengarantie den neuen Umständen
angepasst oder aufgehoben werden. Mit einer Änderung bzw. Streichung der
gesetzlich vorgesehenen Garantie für den Teuerungsausgleich auf den Renten
soll eine weitere Entlastungsmassnahme ergriffen werden. Schliesslich soll
dem Trend zur vorzeitigen Pensionierung mit einer Anpassung der
versicherungstechnischen Grundlagen von PUBLICA Rechnung getragen werden.

Der Bundesrat beauftragte das EFD, die vorgeschlagenen Optionen eingehend
auf ihre rechtlich, finanzielle und personalpolitische Machbarkeit zu prüfen
und eine Revision des PKB-Gesetzes einzuleiten. Die Anpassungen des Gesetzes
und seiner Ausführungserlasse sollen im Laufe des Jahres 2004 umgesetzt
werden.

Von der PKB zur Publica

Die Eidg. Versicherungskasse EVK führt im Eidg. Finanzdepartement EFD.als
rechtlich unselbständige Verwaltungseinheit die Pensionskasse des Bundes
PKB. Im Jahre 2000 verabschiedete das Parlament das Bundesgesetz über die
Pensionskasse des Bundes, das die Verselbständigung der PKB als eine
öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit
und der Bezeichnung "PUBLICA" vorsieht.

Weil der selbständige Einstige von PUBLICA in Immobilienanlagen im Jahr 2001
als günstig eingeschätzt worden war, wurde das PKB-Gesetz am 1. März 2001 in
Kraft gesetzt. PUBLICA wurde damit in die Lage versetzt, selbständig
Immobilienanlagen zu tätigen. Die Durchführung der beruflichen Vorsorge
verblieb vorderhand noch bei der PKB.

Nachdem die rechtlichen, technischen und administrativen
Vorbereitungsarbeiten für die Migration von der PKB zu PUBLICA abgeschossen
sind, erfolgt die Überführung der Versicherten und ihrer Deckungskapitalien
in PUBLICA am 1. Juni 2003. Damit gilt PUBLICA im Sinne des PKB-Gesetzes als
errichtet und ab diesem Zeitpunkt für die Durchführung der beruflichen
Vorsorge des Bundespersonals allein zuständig.

Auskunft: Peter Grütter, Eidg. Finanzdepartement, Tel.: 031 322 60 19

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch