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Pensionskasse des Bundes: Konzentration auf das Kerngeschäft


MEDIENMITTEILUNG

Pensionskasse des Bundes: Konzentration auf das Kerngeschäft

09. Mai 2003 (EFD) Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers an vorzeitig
pensioniertes Militär- und Grenzwachtpersonal sowie Piloten werden ab 1.
Januar 2004 durch das Eidg. Personalamt ausbezahlt. Dies hat der Bundesrat
an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Dadurch wird PUBLICA von einer
Arbeit entlastet, die nicht zur beruflichen Vorsorge im engeren Sinn gehört.

Gemäss geltendem Recht können bestimmte Personalkategorien (Militärpersonal,
Piloten, Stabsoffiziere und Grenzwächter) mit 58 Jahren, in Ausnahmefällen
mit 55 Jahren in den Ruhestand treten. Sie beziehen neben den
Pensionskassenleistungen eine so genannte Arbeitgeberzusatzleistung, mit der
zusammen sie bis zum 65. Altersjahr ein Einkommen zwischen 80 und 90 Prozent
ihres bisherigen Lohnes erzielen.

Bis anhin wurden diese Arbeitgeberzusatzleistungen zusammen mit der
Pensionskassenrente durch die Pensionskasse des Bundes ausgerichtet. Ab 1.
Januar 2004 wird das Eidg. Personalamt als zentrale Stelle die Ermittlung
und Auszahlung der Arbeitgeberzusatzleistungen vornehmen. Die Leistungen
unterliegen der AHV-Beitragspflicht. Die Beiträge werden paritätisch von den
Begünstigten und dem Bund getragen.

Im Hinblick auf den vom Parlament geforderten Wechsel der beruflichen
Altersvorsorge beim Bund vom Leistungsprimat zum Beitragsprimat hat der
Bundesrat ferner beschlossen, das System der Arbeitgeberzusatzleistungen für
Militär- Piloten und Grenzwachtpersonal einer eingehenden Prüfung zu
unterziehen.

Auskunft: David Gerber, Eidg. Personalamt, 031 323 93 65

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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