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Keine Neuregelung der Alimentenbesteuerung


MEDIENMITTEILUNG

Keine Neuregelung der Alimentenbesteuerung

09. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat erachtet sowohl den Abzug sämtlicher
berufsbedingter Kinderbetreuungskosten wie auch die Einführung eines
besonderen Steuerabzugs für jene Alleinerziehenden, deren Kinder keine
Alimente erhalten, als nicht sachgerecht. Dies schreibt er in seiner
Stellungnahme zu einer Motion von Nationalrätin Franziska Teuscher (GB/BE),
welche eine steuerliche Entlastung für alleinerziehende Personen verlangt
hatte. Der Bundesrat beantragt, den Vorstoss abzulehnen.

Nationalrätin Teuscher hatte in einer Motion vom 12. Dezember 2002 eine
steuerliche Entlastung für alleinerziehende Personen verlangt: durch
vollständigen Abzug der effektiven berufsbedingten Kinderbetreuungskosten
und Einführung eines besonderen Steuerabzugs für jene Alleinerziehenden,
deren Kinder keine Alimente erhalten.

Der Bundesrat hält in seiner Antwort fest, dass der in der Bundesverfassung
verankerte Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit wegleitend ist. Aus Gründen der Vergleichbarkeit seien
Einkommen nach denselben Kriterien zu ermitteln. Daher müssten auch
Alimentenleistungen und Waisenrenten vollumfänglich in die
Bemessungsgrundlage einbezogen werden.

Nach Auffassung der Landesregierung trägt das Bundesrecht bereits heute der
Situation von alleinerziehenden Personen Rechnung. So werde bei der direkten
Bundessteuer nicht der Tarif für Alleinstehende, sondern derjenige für
Ehepaare angewendet. Zudem schreibe das Steuerharmonisierungsgesetz den
Kantonen verbindlich vor, bei Alleinerziehenden die gleiche steuerliche
Ermässigung anzuwenden wie bei verheirateten Personen. Schliesslich seien
Entlastungen auch bei der hängigen Reform der Ehepaar- und
Familienbesteuerung in mehrfacher Hinsicht vorgesehen: durch einen
speziellen Alleinerzieherabzug, einen erhöhten Kinderabzug, einen
Haushaltsabzug sowie einen Abzug für die Kosten der Kinderbetreuung durch
Dritte.

Auf Grund der heutigen Situation erachtet der Bundesrat sowohl den Abzug
sämtlicher berufsbedingter Kinderbetreuungskosten wie auch die Einführung
eines besonderen Steuerabzugs für jene Alleinerziehenden, deren Kinder keine
Alimente erhalten, als nicht sachgerecht und beantragt, die Motion
abzulehnen.

Auskunft: Gotthard Steinmann, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. 031 322 74 34, ab
14 Uhr

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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