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Milchmenge auf Begehren der Branche nochmals reduziert

Milchmenge auf Begehren der Branche nochmals reduziert

Der Bundesrat hat heute die Milchkontingente für das Milchjahr 2003/04
gekürzt. Er setzt damit das Begehren der Branche um, die Milchmenge auf
100 Prozent des Grundkontingentes zurück zu setzen, nachdem sie im
abgelaufenen Milchjahr 2002/03 auf 102,5 Prozent festgelegt worden war.
Weiter hat das EVD Anpassungen bei den Beihilfen für die Käseausfuhr
vorgenommen.

Mit der Änderung von Artikel 31 des Landwirtschaftsgesetzes auf dem
Dringlichkeitsweg hat das Parlament im Dezember 2002 die Möglichkeit
geschaffen, dass die Milchbranche dem Bundesrat gemeinsam ein Begehren
zur Festsetzung der Milchmenge stellen kann. Die Branche besteht dabei
definitionsgemäss aus dem Verband der Schweizer Milchproduzenten (SMP),
der Vereinigung der schweizerischen Milchindustrie (VMI) und der
Organisation der gewerblichen Käser, der Fromarte.
Die Schwierigkeiten im Milchbereich sind noch nicht ganz überwunden.
Nach Analyse der Produktions- und Absatzsituation ist die Branche zum
Schluss gekommen, dass die Milchmenge für das am 1. Mai angelaufene
Milchjahr 2003/04 weiter zu reduzieren sei. Als bedarfsgerecht wurde
eine Menge entsprechend 100 Prozent des Grundkontingentes erachtet.
Der Prozess zur Entscheidfindung innerhalb der Branche nahm dabei eine
gewisse Zeit in Anspruch. Der Bundesrat nimmt mit Genugtuung zur
Kenntnis, dass die Branche in Wahrnehmung der ihr übertragenen
Verantwortung letztlich doch zu einer Einigung gekommen ist. Er setzt
das Begehren rasch um, indem er die zusätzliche Kontingentsmenge im
Umfang von 2,5 Prozent, die den Produzenten im vergangenen Milchjahr
2002/03 zugeteilt worden war, rückwirkend auf den 1. Mai 2003 aufhebt.
Die Milchmenge wird damit auf die Höhe der Kontingentsmenge beim
Übergang in die neue Milchmarktordnung (1. Mai 1999) zurückgesetzt.Die
schwierige Situation in der Milchverwertung des vergangenen Jahres
wirkt sich auch auf die Massnahmen zur Stützung des Milchpreises aus.
Auf Wunsch der Branche und zur Stabilisierung des Käseabsatzes hat das
EVD einerseits per 1. Mai 2003 die Beihilfen für die Ausfuhr von Käse
in Länder ausserhalb der EU für alle Sorten einheitlich um 50 Rappen je
Kilogramm erhöht, andererseits per 1. Oktober 2003 die noch
verbleibenden Beihilfen für die Ausfuhr in die EU aufgehoben.

Bundesamt für Landwirtschaft,
 Hauptabteilung Produktion und Internationales,

 Eduard Hofer,
 Vizedirektor,
 031 322 25 87