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Bekämpfung der Schwarzarbeit


MEDIENMITTEILUNG

Bekämpfung der Schwarzarbeit

09. Mai 2003 (EFD) Der Bund setzt sich zusammen mit den Kantonen und
Sozialpartnern für einen verstärkten, pragmatischen Kampf gegen die
Schwarzarbeit ein. In seiner heute verabschiedeten Stellungnahme lehnt der
Bundesrat aber eine Motion von Nationalrat Hans Widrig (CVP/SG) ab; Widrig
hatte verlangt, auf allen Staatsebenen eine Straffung der Steuern und
Abgaben vorzunehmen.

In seiner Motion vom 18. März 2003 ortete Widrig in der Anzahl der Steuern
und Abgaben einen der Hauptgründe für die Zunahme der Schwarzarbeit in der
Schweiz. Deshalb wollte er den Bundesrat beauftragen, zusammen mit den
Kantonen und unter Einbezug der Gemeinden eine Straffung der Steuern und
Abgaben vorzunehmen.

In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass bei der Schwarzarbeit
die Beteiligten von öffentlichen Leistungen profitierten, ohne sich an den
Kosten zu beteiligen. Schwarzarbeit sei widerrechtlich und müsse bestraft
werden. Die durch die Schwarzarbeit hinterzogenen Beträge seien
beträchtlich. Zusammen mit den Kantonen und Sozialpartnern wolle der
Bundesrat darum für einen verstärkten, pragmatischen Kampf gegen die
Schwarzarbeit sorgen.

Der Bundesrat setzt sich dabei für ein systematisches und transparentes
Steuer- und Abgabewesen ein. Wie der Stellungnahme zur Motion Widrig weiter
zu entnehmen ist, hat der Bundesrat Vereinfachungen des Abgabewesens unter
anderem mit der formellen Steuerharmonisierung bei der direkten Bundessteuer
umgesetzt; im Rahmen der neuen Finanzordnung beantragt er, die
Satzdifferenzierungen bei der Mehrwertsteuer zu straffen. Daneben sind auch
zahlreiche Revisionsbegehren und -projekte hängig - unter anderem die
Familienbesteuerung und der Systemwechsel beim Eigenmietwert. Bei den
Lenkungsabgaben namentlich im Bereich der Umwelt, des Verkehrs und der
Gesundheit stehen aber die Wirkungseffekte im Vordergrund, weshalb deren
Erhebung durchaus ihre Berechtigung hat, auch wenn sie im Einzelfall keine
substanziellen Einnahmen zu generieren vermögen.

Auf kantonaler und kommunaler Ebene dagegen - so ist der Stellungnahme zur
Motion weiter zu entnehmen - sind dem Bund aufgrund des föderalistischen
Aufbaus der Schweiz enge Grenzen gesetzt. Die 26 Kantone und die fast 3000
Gemeinden würden ihre Steuern und Abgaben aufgrund ihrer eigenen
Gesetzgebungen erheben. Da der Bund sein ausschliessliches
Steuererhebungsrecht auf verhältnismässig wenige Steuern und Abgaben
beschränke, hätten die Kantone einen weiten Spielraum für die Ausgestaltung
ihrer Steuern und Abgaben.

Wie der Stellungnahme weiter zu entnehmen ist, nutzt der Bund also die sich
bietenden Gelegenheiten, in seinem Kompetenzbereich die Steuern zu straffen
und zu vereinfachen. Bei den Kantonen und Gemeinden habe er aber nur
beschränkten bis gar keinen Einfluss. Deshalb beantragt der Bundesrat, die
Motion abzulehnen.

Auskunft: Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 09 Andreas
Pfammatter, Eidg. Finanzverwaltung, (031) 322 60 54

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