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Die Entwicklung der Stäbe in der Bundesverwaltung


MEDIENMITTEILUNG

Die Entwicklung der Stäbe in der Bundesverwaltung

09. Mai 2003 (EFD) Die Zunahme der Beschäftigtenzahlen in den
Generalsekretariaten der Bundesverwaltung in den neunziger Jahren entspricht
dem Aufgabenwachstum. Dies hält der Bundesrat in seiner heute erteilten
Antwort auf eine Interpellation von Nationalrat Rudolf Strahm (SP/BE) fest.
Weiter schreibt er, dass er das Arbeiten mit Stäben für Bundesrat und
Departemente wegen der Komplexität der Aufgaben als unerlässlich erachtet.

Strahm hatte mit einer Interpellation Auskunft verlangt über die
Personalentwicklung der sieben Departemente der Bundesverwaltung in den
letzten zehn Jahren. Er wollte insbesondere wissen, warum immer mehr mit
Departementsstäben, statt unter Beizug der Linie (d.h. der Bundesämter und
deren Abteilungen und Sektionen) regiert wird. Er verlangte vom Bundesrat
Auskunft darüber, ob wachsende Doppelspurigkeiten, Koordinationsprobleme,
Konkurrenz- und Revierkämpfe zwischen den Departementsstäben und den
zuständigen Bundesämtern und innerhalb der Stäbe zu verzeichnen seien. Er
verlangte weiter darüber Auskunft, ob sich die Praxis bewährt habe, in den
Departementsstäben zunehmend Quereinsteiger und Generalisten zu
beschäftigen, die über keine entsprechende Fachpraxis in der Linie
verfügten.

In seiner Antwort legt der Bundesrat dar, dass die Zunahme der
Beschäftigtenzahlen in den Generalsekretariaten in den neunziger Jahren dem
Aufgabenwachstum entspreche. Zu Buche geschlagen hätten namentlich die
Zentralisierungen und Verschiebungen im Rahmen der grossen Reformen (RVR
NOVE Due, NOVE IT, Liberalisierung SBB/Post/Swisscom, usw.). Ein Vergleich
der Personalbestände der Generalsekretariate zwischen 1991 und 2001 sei
somit wenig aussagekräftig.

Die in der Interpellation angesprochene Entwicklung der Stäbe sei kein
Phänomen der Verwaltung. Sie lasse sich auch in der Privatwirtschaft
beobachten und sei auf die im letzten Jahrzehnt markant gestiegene
Komplexität der Systeme und Aufgaben zurückzuführen.

Auskunft: Thomas Schmutz, Eidg. Personalamt, Tel. 031 324 95 42

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