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Datenbearbeitung in der Zollverwaltung


MEDIENMITTEILUNG

Datenbearbeitung in der Zollverwaltung

09. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Verordnung über die
Bearbeitung von Personendaten durch die Zollverwaltung verabschiedet. Sie
tritt auf den 1. Juli 2003 in Kraft.

Die dezentral organisierte Zollverwaltung erhebt nicht nur Zölle und
indirekte Steuern, sondern vollzieht im Rahmen der Zoll- und Grenzkontrollen
zum Schutz unseres Landes und seiner Bevölkerung zahlreiche Bundeserlasse.
Ohne elektronische Datenverarbeitung könnte die Zollverwaltung ihre Aufgaben
längst nicht mehr erfüllen. Die vom Bundesrat verabschiedete Verordnung
regelt Zuständigkeit, Verantwortung, Organisation und Grundsätze der
Datenbearbeitung. Ausserdem sind die Inhalte der einzelnen
Informationssysteme sowie die Bearbeitungsberechtigung bei der
Oberzolldirektion, den Zollkreisdirektionen, Zollämtern und dem
Grenzwachtkorps festgehalten.

Auskunft: Hans Georg Nussbaum, Eidg. Oberzolldirektion, Tel. 031 322 65 88

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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