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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Bund zu Swiss


MEDIENMITTEILUNG

Bund zu Swiss

02. Mai 2003 (EFD) Der Bundesrat hat seine Position zur Swiss am Mittwoch
dieser Woche dargelegt und gleichzeitig auf die Rollenteilung zwischen dem
Bund als Aufsichtsbehörde, Regulator und Gestalter von Rahmenbedingungen
einerseits und der Swiss als privatwirtschaftliches Unternehmen anderseits
hingewiesen. Als Aktionär erwartet der Bund, dass die Swiss auf dem weltweit
hart umkämpften Luftfahrtmarkt den wirtschaftlichen Erfolg aus eigener Kraft
und mit unternehmerischen Massnahmen sicher stellt. Diese Erwartung bedeutet
auch, dass der Bund als Aktionär entsprechende Massnahmen mitträgt. Die
heute Freitag von der Swiss präsentierten Entscheide bewegen sich im
Spektrum dieser Erwartungen, zumal seitens der Swiss ausdrücklich auf die
Möglichkeit weiterer Massnahmen hingewiesen wurde.

Für Betriebsbewilligungen für neue Fluggesellschaften ist das Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) zuständig. Die Erteilung erfordert den Nachweis, dass
die operationellen, technischen und finanziellen Voraussetzungen gemäss
Luftverkehrsrecht erfüllt werden können.

Auskunft:
Daniel Eckmann, Eidg. Finanzdepartement, 031 322 63 01
Betreffend Bewilligungsfragen:
Daniel Göring, Bundesamt für Zivilluftfahrt, 031 324 23 35

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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CH-3003 Bern
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