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Zweites Treffen des gemischten Veterinärausschusses: wichtiger

Zweites Treffen des gemischten Veterinärausschusses: wichtiger
Entscheid für Schweizer Landwirtschaft

Der im Rahmen der Bilateralen Verträge mit der EU verankerte Gemischte
Veterinärausschuss hat heute in Bern zum zweiten Male getagt und dabei
einen wichtigen Entscheid für die Schweiz gefällt: Künftig sind für den
Export von Milch und Milchprodukten in die EU keine Milchzeugnisse mehr
nötig. Für den Export von Schweizer Käse - das wichtigste Exportprodukt
der Schweizer Landwirtschaft! - bedeutet dies eine grosse
Erleichterung.

Die mit der EU abgeschlossenen Bilateralen Verträge beinhalten im
Landwirtschaftsabkommen auch einen Veterinäranhang. In diesem ist -
analog wie in den anderen Abkommen - ein gemischter Veterinärausschuss
vorgesehen, der für aktuelle Fragen im grenzüberschreitenden Verkehr
von lebenden Tieren, Samen, Embryos, Milch und Milcherzeugnissen sowie
tierischen Abfällen zuständig ist. Diese Bereiche können im Rahmen der
Evolutivklausel weiterentwickelt und z.B. auf Fleisch ausgedehnt
werden.

Abschaffung der Milchzeugnisse

Anlässlich des zweiten Treffens wurde sich der Gemischte
Veterinärausschuss einig, dass aufgrund der festgeschriebenen
Gleichwertigkeit (Äquivalenz) für Milch und Milchprodukte in der EU und
der Schweiz die grenztierärztliche Untersuchung und die Milchzeugnisse
abgeschafft werden. Die Schweiz verpflichtet sich im Gegenzug, Importe
von Milch und Milcherzeugnissen aus Nicht-EU-Staaten systematisch zu
kontrollieren. Dafür hat der Bundesrat am 9. April vorsorglich eine
Änderung der entsprechenden Verordnung (EDAV) verabschiedet. Dieser
Entscheid bedeutet insbesondere für den volkswirtschaftlich wichtigen
Export von Schweizer Käse eine grosse Erleichterung.

Der Gemischte Veterinärausschuss besteht aus der Schweizer Delegation
(zusammengesetzt aus VertreterInnen des Bundesamtes für Veterinärwesen
BVET, der Schweizer Mission in Brüssel, des Integrationsbüros sowie
weiteren interessierten Ämtern unter der Leitung von BVET-Direktor Hans
Wyss) sowie der Delegation der EU (zusammengesetzt aus VertreterInnen
der EU-Kommission, des EU-Rates und gewisser EU-Mitgliedstaaten). Ein
drittes Treffen ist im November 2003 geplant.

BUNDESAMT FÜR VETERINÄRWESEN
Medien- und Informationsdienst

Hans Wyss,
Leiter der Schweizer Delegation
031 / 323 85 01

 Thomas Jemmi,
Verantwortlicher Internationales BVET
031 / 323 85 31

Die geänderte Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr EDAV finden
Sie im Internet unter
http://www.bvet.admin.ch/ein-ausfuhr/d/gesetzgebung/030409_aend_edav.pdf