Änderung der Verordnung zum schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen
MEDIENMITTEILUNG
Änderung der Verordnung zum schweizerisch-deutschen
Doppelbesteuerungsabkommen
30. Apr 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute die Änderung der Verordnung zum
schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommen gutgeheissen. Die
Verordnung enthält Ausführungsbestimmungen betreffend die
Quellensteuerentlastung auf Einkünften, die eine in einem Vertragsstaat
ansässige Person aus dem anderen Vertragsstaat bezieht. Im weiteren regelt
sie das Verfahren für den Austausch von Meldungen und Informationen zwischen
den Steuerbehörden der beiden Staaten.
Im Zuge der Änderung des schweizerisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens
durch das Revisionsprotokoll vom 12. März 2002 wurde vereinbart, dass die
Schweiz für Dividenden aus Beteiligungen von mindestens 20 Prozent neu eine
direkte Entlastung an der Quelle vorsieht. Die geänderte Verordnung trägt
dieser Neuerung Rechnung.
Mit dem Revisionsprotokoll wurde ferner eine neue Bestimmung über den
Austausch von Informationen bei Betrugsdelikten aufgenommen. Das Verfahren
lehnt sich an die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die internationale
Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) an.
Auskunft:
Andreas Kolb, Eidg. Steuerverwaltung, Tel 031 322 71 57
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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