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Entlastungsprogramm von 3,3 - 3,4 Milliarden geschnürt - ergänzende steuerliche Massnahmen in Prüfung


MEDIENMITTEILUNG

Entlastungsprogramm von 3,3 - 3,4 Milliarden geschnürt - ergänzende
steuerliche Massnahmen in Prüfung

30. Apr 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute Mittwoch die Sanierungsstrategie
für die Bundesfinanzen konkretisiert und ein Massnahmenpaket von 3,3 bis 3,4
Milliarden geschnürt. Nötig wurde dieses wegen der drastischen
Verschlechterung der Steuereingänge, verursacht durch die Einbrüche an der
Börse und den schleppenden Gang der Wirtschaft. Das Entlastungsprogramm
setzt sich grösstenteils aus ausgabenseitigen Massnahmen zusammen, wobei der
Teuerungsausgleich bei der AHV/IV bleibt und der Bereich
Bildung/Forschung/Technik um 4 % wächst. Um das im März anvisierte
Entlastungsziel von 3,5 Mrd sicher zu erreichen, hat der Bundesrat das EFD
beauftragt, in den kommenden Wochen weitere steuerliche Massnahmen in der
Grössenordnung von 100-300 Millionen zu prüfen (etwaÜberprüfung von
Steuervergünstigungen bei gewissen Versicherungsformen oder Erhöhung der
MWST um ein Promille), je nachdem wie sich die Verbesserungen beim Vollzug
der Steuererhebung finanziell auswirken. Hingegen verzichtet der Bundesrat
darauf, als Alternative zu ganzen Teilen des Entlastungsprogramms die
Schaffung einer Bundeserbschaftssteuer oder eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
zu beantragen. Sollte sich allerdings herausstellen, dass das nun vorgelegte
Entlastungsprogramm nicht ausreicht, um die Bundesfinanzen dauerhaft ins Lot
zu bringen - und dies ist nach wie vor nicht auszuschliessen - dürften
steuerliche Massnahmen unausweichlich sein. Zum Entlastungsprogramm 2003
soll noch vor den Sommerferien eine konferenzielle Vernehmlassung
durchgeführt werden.

Ende Januar 2003 hat der Bundesrat auf die drastische Verschlechterung der
Bundesfinanzlage reagiert und die Umrisse einer dreistufigen
Sanierungsstrategie vorgelegt. Kernstück war ein im wesentlichen
ausgabenseitig ansetzendes Entlastungsprogramm von 2 Milliarden. Als zweite
Stufe war die Verschiebung der Reform der Ehepaar- und Familienbesteuerung
geplant. Für die dritte Stufe stellte er Steuererhöhungen zur Kompensation
dauerhaft wegbrechender Einnahmen oder nicht gedeckter Ausgabenbeschlüsse in
Aussicht. Da die Wirtschafts- und Abgabenkommission des Nationalrats auf
einen Aufschub der Familiensteuervorlage nicht eintreten wollte und die
Eidg. Räte zwei Motionen überwiesen, die bei den Ausgaben ein reales
Nullwachstum verlangen, beschloss der Bundesrat im März, zum
Entlastungsprogramm von 2 Milliarden ein Zusatzprogramm von 1,5 Milliarden
auszuarbeiten. Gleichzeitig beauftragte er das EFD, als mögliche Alternative
zu einem zusätzlichen Sparpaket auch einnahmenseitige Massnahmen zu prüfen,
so namentlich die Schaffung einer Bundeserbschafts- und Schenkungssteuer.

Der Bundesrat hatte seine Priorität von Anfang an auf der Ausgabenseite
gesetzt. An einer ausserordentlichen Konferenz der Finanzdirektoren wurde
zudem deutlich, dass die Kantone einer Erbschaftssteuer auf Bundesebene klar
ablehnend gegenüber stehen. Der Bundesrat verzichtet deshalb darauf, als
Alternative zu einem Zusatzsparprogramm eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zu
beantragen und verfolgt auch die Einführung einer Bundes-Erbschaftssteuer
nicht weiter. Die Mehrwertsteuer soll in Zukunft insbesondere für die
Finanzierung der demografiebedingten Mehrkosten bei AHV und IV zur Verfügung
stehen. Sollte sich allerdings herausstellen, dass das nun vorgelegte
Entlastungsprogramm nicht ausreicht, um die Bundesfinanzen dauerhaft ins Lot
zu bringen - und dies ist nach wie vor nicht auszuschliessen - dürften
steuerliche Massnahmen unausweichlich sein.

Flächendeckende Verzichtsplanung

Die Entlastungsmassnahmen (siehe Beilage) betreffen schwergewichtig die
sechs grossen Aufgabengebiete des Bundes: Soziale Wohlfahrt, Verkehr,
Landesverteidigung, Landwirtschaft, Bildung und Forschung, Beziehungen zum
Ausland. Auf sie entfallen zusammen mit den Anteilen Dritter an den
Bundeseinnahmen und dem Schuldendienst rund 90 Prozent der Ausgaben. Sie
müssen demzufolge auch die Hauptlast der Sanierungsmassnahmen tragen.
Daneben ist auch die Kontrolle über die grosse Anzahl kleinerer Bereiche
wichtig. In diesem Sinne hat der Bundesrat quer durch das gesamte
Aufgabenspektrum des Bundes eine grosse Zahl punktueller
Entlastungsmassnahmen beschlossen. Sie sind das Ergebnis eingehender, unter
Leitung der Departemente durchgeführter und von der interdepartementalen
Arbeitsgruppe Schuldenbremse koordinierter Aufgabenverzichtsplanungen.
Insgesamt ist das vom Bundesrat geschnürte Paket in verschiedenen Bereichen
mit einschneidenden Konsequenzen verbunden. Es zwingt die Departemente und
Ämter dazu, bisherige Prioritäten in Frage zu stellen und ihre Planungen und
Programme teils grundlegend zu überarbeiten. Auf einzelne Aufgaben soll
gänzlich verzichtet werden, so auf die Förderung der alternativen Energien
und die direkte Förderung des Wohnungsbaus mittels Darlehen, was aber nicht
zwingend einen gänzlichen Ausstieg des Bundes aus der Wohnbauförderung
bedeutet. Diese Frage wird separat geklärt.

Teuerungsausgleich bei der AHV/IV gesichert, Bildungssektor wächst um 4
Prozent

Obschon von den Entlastungsmassnahmen grundsätzlich alle Aufgabengebiete
betroffen sind, bleibt es weiterhin möglich, politische Prioritäten zu
setzen. So wird dem Bereich Bildung, Forschung und Technologie ein
jährliches Ausgabenwachstum von 4 Prozent zugestanden, womit dieser Bereich
allerdings nicht im ursprünglich vorgesehenen Ausmass von 6 Prozent wachsen
kann. Ebenfalls nicht angetastet wird die Kaufkrafterhaltung der AHV- und
IV-Renten. Im weiteren hat der Bundesrat daran festgehalten, auf
Lastenabwälzungen auf die Kantone so weit wie möglich zu verzichten. All
dies wäre bei Einsparungen in der Grössenordnung von 6 bis 7 Milliarden, wie
sie von einer Mehrheit des Parlaments gefordert werden, nicht mehr möglich.
Der Bundesrat hält solche Vorgaben gerade im Lichte der von ihm in den
vergangenen Wochen intensiv geführte Diskussion um Sparstrategien
und -möglichkeiten weder für sachlich vertretbar noch für politisch
umsetzbar.

Steuerliche Massnahmen in Prüfung

Als realistisch betrachtet der Bundesrat weiterhin Entlastungen in der
Grössenordnung von 3,5 Milliarden. Dieser Betrag entspricht ziemlich genau
dem strukturellen Teil des sich heute abzeichnenden Sanierungsbedarfs. Noch
ist dieses Ziel nicht ganz erreicht. Das EFD ist deshalb beauftragt worden,
als Ergänzung zu den Ausgabenkürzungen steuerliche Massnahmen zu prüfen.
Dabei sind zunächst Verbesserungen beim Vollzug der Steuererhebung durch
eine Aufstockung des Steuerkontrollpersonals vorgesehen. Das
Finanzdepartement schätzt hier das zusätzliche Ertragspotential auf bis zu
100 Millionen. Im weiteren sollen unter Einbezug der Branche
Steuervergünstigungen bei gewissen Versicherungsformen hinterfragt werden,
z.B. bei Lebensversicherungen. In Frage kommt allenfalls auch die Erhöhung
der Mehrwertsteuer um ein Promille, was rund 300 Millionen einbrächte. Der
Beschluss zu diesen Massnahmen ist anlässlich der Verabschiedung der
Vernehmlassungsvorlage vorgesehen.

Bereits beschlossen hat der Bundesrat, das Grund- und das Zusatzprogramm zu
einem Paket zu verschmelzen und dem Parlament als einen Beschluss zu
unterbreiten ("Entlastungsprogramm 2003"). Dieses soll auf den 1.1.2005 in
Kraft treten, wobei für zwei Massnahmen die dringliche Inkraftsetzung
beantragt werden soll (Massnahmen im Asylbreich und Streichung des für die
Rentenhöhe bedeutungslosen Flexa-Beitrags für die AHV). Für 2004 wird
ausgabenseitig eine Vorwirkung von rund 800 Millionen erwartet.

Konjunkturgerecht

Mit dieser zeitlich gestaffelten Umsetzung des Entlastungsprogramms wird dem
derzeit schleppenden Gang der Wirtschaft Rechnung getragen. Um dies auch
rechtlich abzusichern, wird der Bundesrat im Rahmen der Botschaft zum
Entlastungsprogramm eine kleine Revision des Finanzhaushaltgesetzes
beantragen. Sie sieht vor, ein zum Zeitpunkt der Einführung der
Schuldenbremse vorhandenes strukturelles Defizit in mehreren Schritten
abzubauen. Damit kann der Bund seinem antizyklischen, derzeit expansiven
finanzpolitischen Kurs weiterhin treu bleiben und mit restriktiven Impulsen
zuwarten, bis die Wirtschaft wieder im Aufschwung ist.

Konferenzielle Vernehmlassung im Juni

Nichts geändert hat sich schliesslich auch am weiteren Zeitplan. Im Juni
soll zum Entlastungsprogramm die konferenzielle Vernehmlassung stattfinden.
Entweder unmittelbar vor oder gleich nach den Sommerferien ist die
Verabschiedung der Botschaft vorgesehen.

Auskünfte: Peter Siegenthaler, Direktor EFV, Tel. 031 322 60 05 Karl
Schwaar, EFV, Tel 031 323 86 09 Kurt Dütschler, ESTV, Tel 031 322 73 77

Flexa Beitrag: Beitrag des Bundes an die AHV zur Mitfinanzierung der Kosten
für den vorgezogenen Rentenbezug im Rahmen der 10. AHV-Revision.

Ganze Medienmitteilung inkl. Tabelle "Fiskaleinnahmen des Bundes1. Quartal
2003"
http://www.efd.admin.ch/d/dok/medien/medienmitteilungen/2003/04/entlastungsp
.htm

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