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Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Lehren aus der Swissair-Krise

Medienmitteilung

Lehren aus der Swissair-Krise

Als Folge der Swissair-Krise haben die Bundesbehördene Massnahmen
eingeleitet, um die Aufsicht über die Luftfahrtindustrie zu verstärken.
Vorbereitet werden auch Massnahmen, um die Früherkennung von
wirtschaftlichen Risiken und die Aufsicht über Märkte und Unternehmen zu
verbessern. Dies geht aus einem Bericht ans Parlament hervor, den der
Bundesrat am Mittwoch verabschiedete.

Die Krise bei der Swissair im Herbst 2001, die ins Grounding und in die
Liquidation des Unternehmens führte, veranlasste die
Geschäftsprüfungskommission des Ständerates, eine Untersuchung zu eröffnen.
Die Kommission kam zum Schluss, dass die Bundesbehörden keine Verantwortung
für den Verlauf und den dramatischen Ausgang der Swissair-Krise trifft. Mit
zehn Empfehlungen, einer Motion und sechs Postulaten forderte der Ständerat
den Bundesrat jedoch auf, die Lehren aus der Swissair-Krise zu ziehen. Diese
Vorstösse beziehen sich hauptsächlich auf die Früherkennung von
wirtschaftlichen Risiken und die Aufsicht des Bundes über die
Luftfahrtunternehmungen.

Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch den von der
Geschäftprüfungskommission des Ständerates verlangten Bericht über den Stand
der Umsetzung dieser Vorstösse, die nicht weniger als vier Departements
betreffen (UVEK, EVD, EFD, EJPD).

Zu den Vorstössen, die auf eine bessere Früherkennung von wirtschaftlichen
Risiken und Krisen abzielen, hält der Bundesrat fest, dass es nicht bei der
Früherkennung bleiben könne, sondern dass sich der Bund auch auf ein breites
Spektrum von Entwicklungen vorbereiten muss.  Dies kommt jedoch für den
Bundesrat nicht generell in Frage, weil damit die Verantwortlichkeiten
zwischen Unternehmensorganen und Behörden verwischt würden. Für den
Bundesrat ist eine erhöhte Verantwortung des Bundes nur gegenüber jenen
Unternehmen gegeben, die entweder dem Bund gehören oder einer besonderen
bundesstaatlichen Aufsicht unterliegen.

Zu den Vorstössen, welche sich auf die Aufsicht des Bundesamtes für
Zivilluftfahrt (BAZL) über die Luftfahrtunternehmungen und die Oberaufsicht
des UVEK über das BAZL beziehen, erinnert der Bundesrat zunächst daran, dass
das UVEK Ende September 2002 ein holländisches Institut mit einer Expertise
über die Zweckmässigkeit der Sicherheitsaufsicht in der schweizerischen
Zivilluftfahrt beauftragt hat. Diese Expertise wird im Juni 2003
abgeschlossen. Was die Aufsicht über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
der konzessionierten Luftfahrtunternehmen angeht, setzt das BAZL die
entsprechenden Vorschriften der EU um, welche die Schweiz mit dem
bilateralen Luftverkehrsabkommen übernommen hat: Die Luftfahrtunternehmen
müssen dem BAZL jährlich ihre Geschäftsberichte vorlegen und auf Verlangen
hin weitere Auskünfte erteilen. Die Kriterien für einen Entzug der
Betriebsbewilligung aus wirtschaftlichen Gründen werden vom BAZL zusammen
mit andern europäischen Luftfahrtämtern ausgearbeitet.

Bern, 30. April 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Giuseppina Jarrobino, Rechtsdienst UVEK, 031-322 57 38

Beilagen: Bericht "Antwort des Bundesrates zum Bericht der
Geschäftsprüfunskommission des Ständerates vom 19. September 2002"