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Wissenschaftliche Forschung und Mehrwertsteuer: Keine Gesetzesänderung


MEDIENMITTEILUNG

Wissenschaftliche Forschung und Mehrwertsteuer: Keine Gesetzesänderung

30. Apr 2003 (EFD) Der Bundesrat lehnt eine Änderung des
Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) ab, mit welcher Beiträge zur Unterstützung
der wissenschaftlichen Forschung von der Steuer befreit würden. Dies
schreibt er in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme zum Bericht der
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-NR) vom 18.
Februar 2003 (siehe Bundesblatt Nr. 15 vom 22. April 2003, Seite 3193 ff).
Die WAK-NR hatte die Änderung des MWSTG in Erfüllung einer Parlamentarischen
Initiative von Nationalrätin Doris Stump (SP/AG) beantragt.

Nationalrätin Doris Stump hatte am 5. Oktober 2001 eine Parlamentarische
Initiative eingereicht. Diese verlangt die Mehrwertsteuer-Befreiung für die
Verteilung von Forschungsgeldern auf im Rahmen eines Projektes beteiligte
Partner im universitären und ausseruniversitären Bereich sowie für die
zwischen den Forschungsbeteiligten erbrachten Leistungen. Am 26. September
2002 gab der Nationalrat der Parlamentarischen Initiative auf Antrag ihrer
Kommission einstimmig Folge. Die

Parlamentarische Initiative wurde der WAK-NRzur Ausarbeitung einer Vorlage
zugeteilt. Die Kommission beriet einen entsprechenden Entwurf unter Beizug
der Eidgenössischen Steuerverwaltung an ihrer Sitzung vom 18. Februar 2003.
Sie verabschiedete den Bericht und den Gesetzesentwurf mit 19 zu 0 Stimmen
ohne Enthaltungen.

In seiner Stellungnahme schreibt nun der Bundesrat, einige Gründe sprächen
zwar für die Begehren, welche die Parlamentarische Initiative verfolgt.
Angesichts der heutigen Lage der Bundesfinanzen und namentlich auf Grund der
schmerzvollen Entlastungsmassnahmen, die zu ihrer Sanierung ergriffen werden
müssten, liessen sich aber die damit verbundenen Steuerausfälle nicht
verantworten - auch wenn diese Steuerausfälle im besten Fall lediglich
jährlich gegen eine Million Franken ausmachen würden. Der Bundesrat lehnt
darum den Antrag der WAK-NR ab.

Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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