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Öffentliche Parkplätze und Mehrwertsteuer: Keine Gesetzesänderung


MEDIENMITTEILUNG

Öffentliche Parkplätze und Mehrwertsteuer: Keine Gesetzesänderung

30. Apr 2003 (EFD) Der Bundesrat lehnt eine Änderung des
Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) ab, mit welcher das heute geltende System der
Besteuerung der Vermietung von Parkplätzen wieder verlassen würde. Dies
schreibt er in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme zum Bericht der
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-NR) vom 18.
Februar 2003 (siehe Bundesblatt Nr. 15 vom 22. April 2003, Seite 3187 ff).
Die WAK-NR hatte die Änderung des MWSTG in Erfüllung einer Parlamentarischen
Initiative von Nationalratin Jean-Claude Vaudroz (CVP/GE) beantragt.

Nationalrat Jean-Claude Vaudroz hatte am 5. Oktober 2001 eine
Parlamentarische Initiative eingereicht, die für nicht im Gemeingebrauch
stehende Parkplätze, die länger als drei Monate vermietet werden, die
Befreiung von der Mehrwertsteuer verlangt. Am 26. September 2002 gab der
Nationalrat der Parlamentarischen Initiative auf Antrag ihrer Kommission
Folge. Die Parlamentarische Initiative wurde der WAK-NR zur Ausarbeitung
einer Vorlage zugeteilt. Die Kommission beriet einen entsprechenden Entwurf,
der die Besteuerung von bis zu zwölf Monate dauernden Vermietungen vorsieht,
unter Beizug der Eidg. Steuerverwaltung an ihrer Sitzung vom 18. Februar
2003. Die Kommission verabschiedete den Bericht und den Gesetzesentwurf mit
18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Mit dieser Änderung wird das System der
Besteuerung der Vermietung von Parkplätzen, wie es heute nach dem MWSTG
gilt, verlassen. Nach dem geltenden Recht ist die Vermietung von nicht im
Gemeingebrauch stehenden Parkplätzen generell steuerbar, ausser es handle
sich dabei um eine unselbstständige Nebenleistung zu einer von der Steuer
ausgenommenen Immobilienvermietung (z.B. Vermietung einer Wohnung zusammen
mit einem Parkplatz).

In seiner Stellungnahme schreibt nun der Bundesrat, die mit der
vorgeschlagenen Gesetzesänderung verbundenen Steuerausfälle von jährlich
zwischen 6 und 7,5 Millionen Franken liessen sich in Anbetracht der heutigen
Lage der Bundesfinanzen nicht verantworten. Zudem sei der erneute
Umstellungsaufwand den betroffenen Steuerpflichtigen nicht zuzumuten. Der
Bundesrat lehnt daher den Antrag der WAK-NR ab.

Auskunft: Heinz Keller, Eidg. Steuerverwaltung, 031 325 77 40

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