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Synthetische Treibhausgase unter Kontrolle,

MEDIENMITTEILUNG

Synthetische Treibhausgase unter Kontrolle,
Schutz der Ozonschicht verstärkt

Die Treibhausgasemissionen verringern und den Schutz der Ozonschicht weiter
verstärken: Dies sind die Hauptziele der Änderung der Verordnung über
umweltgefährdende Stoffe (Stoffverordnung, StoV), die heute vom Bundesrat
verabschiedet wurde. Der Einsatz synthetischer Treibhausgase in der Klima-
und Kältetechnik sowie im Bereich der elektrischen und thermischen Isolation
wird auf das absolute Minimum beschränkt, während die Verwendung von FCKW
(Fluorchlorkohlenwasser­stoffe), welche die Ozonschicht zerstören, ab 2004
vollständig verboten wird. Die gemeinsam mit den betroffenen Kreisen aus
Industrie und Gewerbe erarbeiteten neuen Bestimmungen treten am 1. Juli 2003
in Kraft.

In letzter Zeit sind neue synthetische Gase - HFKW, PFKW und SF6 (siehe
Kasten 1) - in den Handel gekommen, namentlich als Ersatz für FCKW, die auf
Grund ihrer ozonschichtabbauenden Wirkung schrittweise verboten werden.
Allerdings besitzen die meisten dieser neuen Gase ein erhebliches
Klima-Erwärmungspotenzial - 1000 bis 24 000 Mal höher als jenes von CO2 -
und halten sich während mehrerer hundert oder gar tausend Jahre in der
Atmosphäre auf. Der Einsatz dieser Stoffe nimmt laufend zu. Mittlerweile
tragen sie mit etwas mehr als 1 Prozent zu den gesamten menschenverursachten
Treibhausgasemissionen bei. Ohne einschränkende Massnahmen dürfte sich
dieser Wert bis 2010 verdreifachen. Diese Gase werden vor allem in der
Kältetechnik, zur Herstellung von synthetischen Schaumstoffen, als
elektrische Isolatoren, als Lösungsmittel sowie in Druckgaspackungen
(Spraydosen) verwendet.

Seit Anfang der 90er-Jahre empfiehlt der Bundesrat gemäss den Grundsätzen
der Integrierten Produktepolitik grösste Zurückhaltung beim Einsatz solcher
synthetischer Gase. Inzwischen sind Alternativen mit vorteilhafter Ökobilanz
vorhanden, so dass einer Reglementierung dieser Substanzen im Rahmen der
StoV - wo sie unter dem Begriff in der Luft stabile Stoffe zusammengefasst
werden - nichts mehr im Wege steht. Die Regelung umfasst drei Aspekte:
Erstens wird der Einsatz von in der Luft stabilen Stoffen auf
Verwendungszwecke beschränkt, für die keine umweltverträglichere Alternative
verfügbar ist. Zweitens werden die Emissionen so weit als möglich
verringert, und drittens erfolgt dies mit Hilfe von Branchen­vereinbarungen,
die in den einzelnen Industriezweigen ausgearbeitet werden.

Die neuen Bestimmungen (siehe Kasten 2) wurden in Zusammenarbeit mit den
betroffenen Kreisen aus Industrie und Gewerbe erarbeitet. Sie bieten einen
klar abgesteckten Rahmen, um innerhalb nützlicher Frist geeignete
strategische Entscheidungen zur Verringerung des Ausstosses von in der Luft
stabilen Stoffen zu treffen. Um ungerechtfertigte technische Hindernisse zu
vermeiden, soll die Vereinbarkeit der Bestimmungen mit der künftigen
europäischen Regelung überprüft werden.

Ferner wird das BUWAL zusammen mit den Kantonen und den Branchenverbänden
spezifische Empfehlungen für Anwendungen in der Kältetechnik sowie für
Schaumstoffe und Druckgaspackungen erarbeiten.

Vollständiges Verbot von FCKW

Die Änderung der StoV erlaubt es zudem, die 1997 und 1999 beschlossenen
Änderungen zum

Montrealer Protokoll umzusetzen, welche die Schweiz im August 2002
ratifiziert hat. Unter anderem umfasst die Änderung ein ab 2004 geltendes
Verbot der Versorgung von kälte- und klimatechnischen Anlagen mit FCKW, die
Errichtung eines Lizenzsystems für die Ein- und Ausfuhr
ozonschichtabbauender Stoffe sowie ein Exportverbot für kälte- und
klimatechnische Anlagen, die mit in der Schweiz verbotenen
ozonschichtabbauenden Stoffen betrieben werden. Die letztgenannte Massnahme
soll insbesondere dazu beitragen, der Abhängigkeit der Entwicklungsländer
von den FCKW ein Ende zu setzen.

Mit diesen Bestimmungen wird eine Reihe von Massnahmen, die in den
betreffenden Industrie- und Gewerbebranchen bereits weit gehend umgesetzt
sind, in der StoV verankert. Sie sind mit den in der EU geltenden
Bestimmungen vereinbar und ergänzen die bereits bestehenden schweizerischen
Massnahmen zum Schutz der Ozonschicht.

Bern, 30. April 2003

      UVEK      Eidgenössisches Departement für Umwelt,
      Verkehr, Energie, Kommunikation

      Pressedienst