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Terroristische Delikte "entpolitisieren"

Bundesrat genehmigt Protokoll zur Abänderung des Europäischen Übereinkommens
zur Bekämpfung des Terrorismus

Bern, 30.04.2003. Terroristen sollen sich nicht auf den politischen
Charakter ihrer Straftaten berufen können, um sich der Auslieferung zu
entziehen. Zu diesem Zweck ist - unter Mitwirkung der Schweiz - ein
Protokoll zum Europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus
ausgearbeitet worden. Es erweitert die Liste der terroristischen Delikte,
die nicht als "politisch" gelten können. Der Bundesrat hat am Mittwoch das
Protokoll genehmigt und die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt.

Das Europäische Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus aus dem Jahr
1977 verbessert die internationale Zusammenarbeit bei der Verhütung und
Bekämpfung von Terroranschlägen. Es trägt dazu bei, dass die Schweiz nicht
als Drehscheibe für terroristische Aktivitäten missbraucht werden kann. Das
Übereinkommen und das Protokoll wollen verhindern, dass die Urheber
terroristischer Handlungen der Verfolgung und Bestrafung entgehen. Sie
erachteten die Auslieferung als ein besonders wirksames Mittel, um dieses
Ziel zu erreichen. Da die meisten bilateralen Auslieferungsübereinkommen für
Straftaten mit politischem Charakter eine Auslieferung ausschliessen, listet
das Übereinkommen eine Reihe terroristischer Handlungen auf, die nicht als
politische Straftaten gelten. Dazu zählen bisher unter anderem die
widerrechtliche Inbesitznahme von Luftfahrzeugen, Handlungen gegen die
Sicherheit der Zivilluftfahrt, Angriffe auf völkerrechtlich geschützte
Personen, Entführungen und Geiselnahmen sowie Sprengstoffdelikte, die
Personen gefährden.

Die Bekämpfung des Terrorismus erleichtern

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hat eine vom Ministerrat
eingesetzte Expertengruppe ein Protokoll erarbeitet, welches das
Übereinkommen ergänzt und noch griffiger ausgestaltet. Das Protokoll will
die Bekämpfung des Terrorismus insbesondere durch die "Entpolitisierung"
einer Reihe von Straftaten erleichtern. Damit soll das Risiko gemindert
werden, dass terroristische Handlungen als politische Straftaten beurteilt
werden und dadurch eine Auslieferung verunmöglicht wird. So gelten in
Zukunft etwa auch Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen
Bombenanschlägen und der Finanzierung des Terrorismus, Handlungen gegen die
Sicherheit der Seeschifffahrt und gegen den physischen Schutz von
Kernmaterial nicht als politische Straftaten.

Die Schweiz wird aber weiterhin nicht verpflichtet sein, eine Person
auszuliefern, wenn sie ernsthaft annehmen muss, dass das
Auslieferungsersuchen gestellt worden ist, um eine Person wegen ihrer Rasse,
ihrer Religion, ihrer Staatsangehörigkeit oder ihrer politischen
Anschauungen zu verfolgen oder zu bestrafen. Ebenso besteht keine Pflicht
zur Auslieferung, wenn der gesuchten Person die Folter oder Todesstrafe
drohen.

Weitere Auskünfte:
Mario-Michel Affentranger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 42