Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Gewährleistung der Waadtländer Verfassung

Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 30.04.2003. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die neue Verfassung
des Kantons Waadt zu gewährleisten. Die Stimmberechtigten haben die
totalrevidierte Kantonsverfassung in der Volksabstimmung vom 22. September
2002 angenommen. Alle Verfassungsbestimmungen sind bundesrechtskonform.

Die neue Verfassung ist klar und systematisch gegliedert und in einer
modernen, verständlichen Sprache verfasst. Das neuzeitliche Grundgesetz
enthält aber auch bedeutende materielle Neuerungen: Verlängerung der
Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre, Schaffung eines
Verfassungsgerichts und eines Rechnungshofs, Einführung einer
Schuldenbremse, Förderung des Zusammenschlusses der Gemeinden, Stimmrecht
auf kommunaler Ebene für Ausländerinnen und Ausländer, die sich seit zehn
Jahren in der Schweiz und seit drei Jahren im Kanton aufhalten, sowie die
Anerkennung der Israelitischen Gemeinde als Institution von öffentlichem
Interesse.

Weitere Auskünfte:
Christine Guy-Ecabert, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 44
Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92