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UNO-Ausschuss richtet Empfehlungen an Bundesrat

Eidgenössisches Departement
des Innern

Medienmitteilung
Bern, den 30.4.2003

UNO-Ausschuss richtet Empfehlungen an Bundesrat

Der Bundesrat hat die Schlussbemerkungen des UNO-Ausschusses gegen
Frauendiskriminierung zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss lobt den
Verfassungsar­tikel zur Gleichstellung und die für die Gleichstellung
wichtigen Gesetzesrevisionen der letzten Jahre. Er empfiehlt dem Bundesrat,
das Übereinkommen bekannter zu machen und insbesondere gegen die stereotype
Rollenverteilung wirksame Massnahmen zu ergreifen.

Der UNO-Ausschuss gegen Frauendiskriminierung ist zuständig für die Prüfung
der Umsetzung des Übereinkommens von 1979 zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau (CEDAW). Mit der Ratifizierung dieses
Übereinkommens hat sich die Schweiz verpflichtet, dem Ausschuss regelmässig
über den Stand der Umsetzung dieser Konvention zu berichten.

Präsentation in New York
Am 14. - 17. Januar 2003 hat die 9köpfige Schweizer Delegation, unter der
Leitung von Patricia Schulz, Direktorin des Eidgenössischen Büros für die
Gleichstellung von Frau und Mann, den ersten und zweiten Bericht der Schweiz
vor dem Ausschuss präsentiert1). Die Kantone und die Eidgenössische
Kommission für Frauenfragen waren in der Delegation vertreten. Die
Delegation zeigte auf, welche Fortschritte in der Gleichstellung von Frau
und Mann in den letzten Jahren erzielt wurden.

Die Gleichstellung von Frau und Mann muss weiter vorangetrieben werden
In seinen Schlussbemerkungen2) lobt der Ausschuss insbesondere den
Verfassungsartikel zur Gleichstellung und die in den letzten Jahren
erfolgten Gesetzesrevisionen. Gleichzeitig emp­fiehlt der Ausschuss,
ParlamentarierInnen, RichterInnen und JuristInnen über das CEDAW
Übereinkommen zu informieren und dafür zu sorgen, dass Frauen die ihnen
darin gewährten Rechte erfolgreich vor Gericht einklagen können.

Der Ausschuss bittet die Schweizer Regierung eindringlich, weitere
Massnahmen zu treffen um stereo­type Rollenverständnisse aufzubrechen.
Elternschaft ist als soziale Verantwortung von Vätern und Müt­tern zu
verstehen. Die Medien sollen aufgefordert werden, ein positives Bild von
Frauen zu verbreiten und zeigen, dass Frauen und Männern gleiche Rechte und
Verpflichtungen im privaten und öffentlichen Leben haben. Junge Frauen und
Männer sollen ihre Ausbildungs- und Berufsentscheide frei von vorge­fassten
Meinungen fällen.

Weiter empfiehlt der Ausschuss der Schweiz, aktive Massnahmen zu ergreifen
um Gewalt gegen Frauen, Diskriminierung von Migrantinnen, Frauenhandel,
sexuelle Ausbeutung von Prostitu­ierten und Armut zu beseitigen und
Gleichstellung im Erwerbsleben und die paritätische Vertre­tung von Frauen
im öffentli­chen und politischen Leben zu verwirklichen. Zudem wird die
Schweiz aufgefordert, den Mutterschafts­urlaub rasch einzuführen.

Weiteres Vorgehen
Der Bundesrat nahm Kenntnis von den Schlussbemerkungen des CEDAW-Ausschusses
und be­auftragte das EDI, alle mit der Umsetzung der Gleichstellung
beauftragten Akteure über die Schlussbemerkungen3) des Ausschusses zu
informieren und sie zu ermuntern, diese umzusetzen. Anlässlich der nächsten
periodi­schen Berichterstattung, die 2006 fällig ist, wird der Ausschuss
über diese Bemühungen informiert werden.

EIDGENÖSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN

Presse- und Informationsdienst

Weitere Auskünfte:

Patricia Schulz, Direktorin des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau
und Mann,
Tel. 031 322 68 43, ebg@ebg.admin.ch

Hinweise:
1) Der Bericht wurde in Papierform und auf Internet veröffentlicht:
 http://www.equality-office.ch/d/s-zusammenarbeit.htm - Stichwort
"International", oder
http://www.eda.admin.ch/sub_dipl/g/home/organ/div1/human/listrep.html .

2) Die Schlussbemerkungen des UNO-Ausschusses können unter
http://www.un.org/womenwatch/daw/cedaw/28sess.htm ("Concluding comments")
eingesehen werden.

3)Die Schlussbemerkungen werden in die amtlichen Sprachen übersetzt und Ende
Mai den angesprochenen Kreisen zugesandt. Sie werden ab dann auch unter den
unter Ziffer 1) aufgeführten Adressen auf Internet abrufbar sein.