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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Plantomycin wird zur Bekämpfung des Feuerbrands nicht zugelassen

Plantomycin wird zur Bekämpfung des Feuerbrands nicht zugelassen

Das Pflanzenschutzmittel Plantomycin mit dem Wirkstoff Streptomycin
wird in der Schweiz zur Bekämpfung des Feuerbrandes nicht zugelassen.
Die Bundesbehörden haben ein Gesuch für das Inverkehrbringen des
Produkts geprüft und abgelehnt. Überlegungen zum Schutz der Gesundheit
standen beim Entscheid im Vordergrund. Der Feuerbrand gilt als
gefährlichste Krankheit des Kernobsts. In der Schweiz liegt das
Schwergewicht bei der Bekämpfung des Feuerbrands wie bisher bei den
präventiven hygienischen Massnahmen. Bei gravierendem Befall mit
entsprechenden Ertragsausfällen werden die vorsorglichen Massnahmen
durch gezielte finanzielle Entschädigungen durch den Bund und die
Kantone ergänzt.

Zu Beginn des Jahres 2002 ist dem Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
ein Gesuch für die Zulassung von Plantomycin zur Bekämpfung des
Feuerbrands im Obstbau eingereicht worden. Das Pflanzenschutzmittel
Plantomycin enthält den antibiotischen Wirkstoff Streptomycin. Es wird
in einigen Ländern im Obstbau gegen den Erreger der
Feuerbrandkrankheit, das Bakterium Erwinia amylovora, eingesetzt. Der
Feuerbrand gilt als gefährlichste Krankheit des Kernobsts. Nach Prüfung
der eingereichten Unterlagen kommen die Bundesbehörden zum Schluss,
dass für eine Zulassung für Plantomycin im Obstbau keine Bewilligung
erteilt werden kann. Überlegungen zum Schutz der Gesundheit stehen
dabei im Vordergrund, insbesondere die Befürchtung, dass Resistenzgene
gegen Antibiotika auch auf Krankheitserreger des Menschen übertragen
werden könnten.
Bei der Bekämpfung des Feuerbrands verfolgt die Schweiz eine
dreistufige Strategie: In erster Linie wird Verhinderung, danach
Tilgung und schliesslich Eindämmung des Befalls angestrebt.
Detailliertere Angaben zu dieser Bekämpfungsstrategie und Erläuterungen
zu den verschiedenen zugehörigen Massnahmen finden sich unter
www.feuerbrand.ch.
Die derzeit praktizierten Massnahmen werden ergänzt durch finanzielle
Abgeltungen durch den Bund und die Kantone. So können die
Obstproduzenten bei starkem Feuerbrandbefall in Obstanlagen im Rahmen
der bisher üblichen Abfindung für grossen Ertragsausfall entschädigt
werden. Seit 2001 sind in der Schweiz drei Pflanzenschutzmittel mit
einer Wirkung gegen Feuerbrand bewilligt: Kupfer, Myco-Sin
(schwefelsaure Tonerde) und Biopro (Bacillus subtilis). Seit dem 1.
Januar 2003 ist als weitere neue Massnahme die Produktion, das
Inverkehrbringen und die Einfuhr der Gattung Cotoneaster und zweier
weiterer wichtiger Wirtspflanzen des Feuerbrands (Photinia davidiana
und Photinia nussia) verboten. International wird die Suche nach
geeigneten Pflanzenschutzmassnahmen intensiv fortgesetzt.

Oliver Félix,
Abteilung Produktionsmittel,
Tel. 031 322 25 86

 Heinz Reust,
Abteilung Chemikalien,
Bundesamt für Gesundheit,
Tel. 031 322 96 25