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Neuregelung der Akteneinsicht betreffend Südafrika zur Apartheid-Zeit


MEDIENMITTEILUNG

Neuregelung der Akteneinsicht betreffend Südafrika zur Apartheid-Zeit

17. Apr 2003 (EFD) Der Zugang zu Südafrika-Akten im Bundesarchiv, welche die
Apartheid-Zeit betreffen und Namen von Unternehmen enthalten, wird
vorübergehend unterbunden. Zu diesem Schritt sah sich der Bundesrat an
seiner gestrigen Sitzung gezwungen: Angesichts der in den USA eingereichten
Sammelklagen gegen in- und ausländische Firmen, welche während der
Apartheid-Zeit geschäftliche Beziehungen zu Südafrika unterhielten, würde
nämlich die bisher praktizierte freie Akteneinsicht die Gefahr bergen, die
Stellung der eingeklagten Schweizer Firmen gegenüber mitbetroffenen
ausländischen Firmen im Rahmen der Sammelklagen zu verschlechtern.
Gleichzeitig hat der Bundesrat das EDA beauftragt, die Akteneinsichtspraxis
im Ausland genauer abzuklären. Zudem werden Möglichkeiten geprüft, wie auf
der Basis dieses Entscheids das laufende Nationale Forschungsprogramm zu den
Beziehungen Schweiz - Südafrika möglichst ungehindert abgeschlossen werden
kann. Im Lichte dieser Abklärungen wird der Bundesrat überprüfen, ob eine
Rückkehr zu einer liberaleren Einsichtspraxis möglich ist.

Im Mai 2000 hat der Bundesrat den Nationalfonds beauftragt, die Beziehungen
Schweiz - Südafrika zu untersuchen (NFP 42+, siehe Kasten) und gleichzeitig
die aktenabliefernden Stellen der Bundesverwaltung aufgefordert, einen
liberalen Zugang zu Akten im Bundesarchiv zu gewährleisten. In der Folge
wurde verschiedenen NFP-Forschern wie auch vereinzelten anderen
Gesuchstellern (Studenten, Journalisten) Einsicht in die Aktenbestände
gewährt.

In der Zwischenzeit sind in den USA Sammelklagen nach US-Recht gegen
verschiedene Firmen mit Geschäftsbeziehungen zu Südafrika eingereicht
worden. Betroffen sind auch Schweizer Firmen. Damit haben sich die
Rahmenbedingungen für einen möglichst liberalen Zugang zu den
Südafrika-Akten geändert. Obwohl der Bundesrat nach wie vor eine liberale
Einsichtspraxis unterstützt, lässt er nun den Zugang zu den Akten für
Forscher und andere Interessierte vorübergehend nicht mehr zu.

Kein Land ausser der Schweiz leistet eine dem NFP42+ vergleichbare
historische Aufarbeitung. Der dazu erforderliche freie Zugang zu den Akten
würde nun aber die Parteistellung der eingeklagten Schweizer Unternehmen
gegenüber anderen Beklagten einseitig verschlechtern. Insbesondere bestünde
das Risiko, dass Schweizer Unternehmen (wegen dem in der Schweiz viel
leichteren Zugang zu Datenmaterial) aus dem Kontext isoliert und in
verzerrtem Ausmass belastet würden. In der Güterabwägung zwischen der
möglichst breiten Abstützung von Forschungsergebnissen einerseits und gleich
langen Spiessen in internationalen Rechtsverfahren anderseits hat sich der
Bundesrat für den Schutz der Rechtsgleichheit von schweizerischen und
ausländischen Verfahrensparteien entschieden.

NFP 42+: Beziehungen Schweiz - Südafrika

Der Bundesrat hat am 3. Mai 2000 beschlossen, das NFP 42 "Grundlagen und
Möglichkeiten der schweizerischen Aussenpolitik" mit einem zusätzlichen
Modul "Beziehungen: Schweiz-Südafrika" (NFP 42+) zu ergänzen. Das Ziel des
Programms besteht darin, mit einer kleinen Anzahl eng koordinierter
Forschungsprojekte wissenschaftliche Grundlagen für eine Beurteilung der
schweizerischen Südafrikapolitik zu erarbeiten, wobei wirtschaftliche,
rechtliche, politologische und historische Fragestellungen berücksichtigt
werden. Die Forschungsarbeiten zum NFP 42+ haben im Herbst 2001 begonnen und
werden gestaffelt bis spätestens Dezember 2003 abgeschlossen.

Rechtlich besteht kein Anspruch auf freien Zugang zu den Akten im
Bundesarchiv: Vielmehr sieht das Archivierungsgesetz ausdrücklich eine
Schutzfrist für Akten vor, die jünger als 30 Jahre sind. Der Zugang zu
solchen Akten innerhalb der Schutzfrist ist nur möglich, wenn die
aktenabliefernde Stelle dies ausdrücklich bewilligt. Weitere rechtliche
Schranken sind das Amts- und Bankgeheimnis. Auch der Entwurf zum
Öffentlichkeitsgesetz sieht vor, dass kein Zugang zu amtlichen Dokumenten
besteht, die als Geschäftsgeheimnisse zu betrachten sind. Der Zugang zu
Dokumenten, die laufende Verfahren betreffen, kann im Übrigen unter
bestimmten Voraussetzungen aufgeschoben oder verweigert werden. Der
Bundesrat will den Zugang ausdrücklich nur befristet einschränken und
periodisch überprüfen, ob die Rahmenbedingungen wieder eine breitere Öffnung
der Archive ermöglichen.

Die getroffene Lösung schafft sofort klare Rahmenbedingungen, trägt der
Besonderheit eines komplexen internationalen Rechtsverfahrens Rechnung und
kann gelockert werden, sobald die Umstände es erlauben. Zudem werden
Optionen geprüft, wie das laufende NFP 42+ möglichst ungehindert
abgeschlossen werden kann.

Auskunft:

Marianne Widmer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 54 31

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
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CH-3003 Bern
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