Der Bundesrat hat davon
Kenntnis genommen, dass der Kanton Zürich und die Kantone Schaffhausen und
Aargau die vom Flughafen Zürich beantragte provisorische Einführung von
Ostanflügen unterstützen. Er bedauert, dass der Bevölkerung im Osten mehr Lärm
zugemutet werden muss und dass sich diese erst im späteren, ordentlichen
Verfahren zu den Änderungen des Betriebsreglementes äussern kann. Doch drängt
sich dieses Vorgehen auf, um den Betrieb des Flughafens aufrechtzuerhalten. Im
Staatsvertrag waren diese Einschränkungen (zwei weitere Stunden Nachtflugverbot
über deutschem Gebiet) nicht enthalten. Für spätere Änderungen waren genügend
lange Übergangsfristen zur Einführung von neuen Verfahren vorgesehen. Zudem
weist der Bundesrat darauf hin, dass nach der Ablehnung des Staatsvertrags neue
Verhandlungen mit Deutschland über einzelne Punkte, wie das Unique und der
Kanton Zürich fordern, nicht erfolgversprechend sind.
Achille
Casanova
Vizekanzler
Bern, 16.
April
2003