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Verwaltungsratsentschädigungen und Kaderlöhne: Experten schlagen weitergehende Öffnung vor.

EJPD eröffnet im Herbst eine Vernehmlassung

Bern, 16.04.2003. Im Auftrag des EJPD hat die "Arbeitsgruppe 'Corporate
Governance'" der  Professoren Peter Böckli, Claire Huguenin und François
Dessemontet am 25. März einen Zwischenbericht unter dem Titel "Offenlegung
von Organent-schädigungen und Organkrediten" vorgelegt. Darin setzt sich die
Arbeitsgruppe mit der Frage der Transparenz von
Verwaltungsrats-entschädigungen und Kaderlöhnen bei wirtschaftlich
bedeutenden Aktiengesellschaften auseinander. Im Sinne einer Stärkung der
Corporate Governance schlagen die Experten eine weitgehende Transparenz vor.

Das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hatte die Arbeitsgruppe
bereits im Herbst 2002 mit der Erstellung eines Gesamtberichts beauftragt,
der den Handlungsbedarf in Sachen "Corporate Governance" abklären soll. Im
Interesse einer raschen Verbesserung der Rechtslage beauftragte das EJPD die
Experten im vergangenen Herbst, vorgängig einen Zwischen-bericht zur
Transparenzfrage zu erarbeiten.

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung vom Zwischenbericht Kenntnis
genommen und das weitere Vorgehen diskutiert. Nach Ansicht des Bundesrates
ist dabei die Koordination mit den parallel laufenden Arbeiten der
Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) anzustreben.
Aus diesem Grund hat das EJPD den Zwischenbericht der WAK-N zur Verfügung
gestellt. Das EJPD beabsichtigt, die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zur
Transparenzfrage zu verarbeiten und im Herbst dieses Jahres eine
Vernehmlassungsvorlage vorzubereiten.

Der Zwischenbericht ist auf dem Internet unter der Adresse www.bj.admin.ch
(Rechtsetzung, Rubrik "Corporate Governance") abrufbar.

Weitere Auskünfte:
Nicolas Duc, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 41 88