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Verlängerung des subsidiären Armeeeinsatzes zum Schutz ausländischer Vertretungen

3003 Bern, 16. April 2003

Medieninformation

Verlängerung des subsidiären Armeeeinsatzes zum Schutz ausländischer
Vertretungen

Der Bundesrat hat entschieden, weiterhin Milizangehörige der Armee zur
Entlastung der Polizei von Bewachungsaufgaben zum Schutz ausländischer
Vertretungen subsidiär einzusetzen. Der Truppeneinsatz erfolgt wie bisher im
Assistenzdienst.

Der bis zum 30. Juni 2003 bewilligte Einsatz der Armee zum Schutz
ausländischer Vertretungen wird - unter Vorbehalt der Genehmigung durch die
Bundesversammlung - um ein Jahr verlängert. Der Bundesrat hat festgelegt,
dass gleichzeitig maximal 800 (bisher: 700) Angehörige der Armee eingesetzt
werden dürfen. Neu unterstützen diese nicht nur die Stadtpolizei Bern,
sondern auch die Stadtpolizei Zürich und die Kantonspolizei Genf.

Für die subsidiären Sicherungseinsätze zum Schutz ausländischer Vertretungen
sind die entsprechenden Kommandanten der Territorialdivisionen
beziehungsweise -brigaden zuständig. Für die Einsätze in Bern und Genf ist
dies Divisionär Luc Fellay, Kommandant der Territorialdivision 1, für den
Einsatz in Zürich Divisionär Hans Gall, Kommandant der Territorialdivision
4.

Die von der Armee zu erbringenden Leistungen werden im Rahmen der dem VBS
zur Verfügung stehenden Kredite finanziert. Der Einsatz wird grundsätzlich
durch die im Kurstableau bestimmten Truppen oder Durchdiener erfüllt, die in
dieser Zeit für den Ausbildungsdienst vorgesehen sind.

EIDG. DEPARTMENT FÜR VERTEIDIGUNG,
BEVÖLKERUNGSSCHUTZ UND SPORT
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