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Bundesrat verfügt Luftraumsperre während G-8-Gipfel


Medienmitteilung

Bundesrat verfügt Luftraumsperre während G-8-Gipfel

Der Bundesrat hat im Zusammenhang mit dem G-8-Gipfel von Anfang Juni eine
Luftraumsperre über dem Genfersee verfügt. Der Flughafen Genf und die
regionalen Flugplätze bleiben grundsätzlich offen, ihr Betrieb wird aber
weit gehenden Beschränkungen unterliegen.

Vom 1. bis 3. Juni 2003 findet im französischen Evian-les-Bains der Gipfel
der G8 statt. Aus diesem Anlass werden in der Region des Genfersees die
Regierungschefs der acht wirtschaftlich führenden Nationen der Welt sowie
rund 20 weitere Staats- und Regierungschefs erwartet. Die
Sicherheitsbemühungen rund um den Gipfel erfordern von der Eidgenossenschaft
Vorkehrungen, die über das normale Mass hinausgehen. Dabei werden das
schweizerische und das französische Militär grenzüberschreitend
zusammenarbeiten, unter anderem auch im Bereich der Luftfahrt.

Gemäss Luftfahrtgesetz kann der Bundesrat in ausserordentlichen Situationen
die Benützung des schweizerischen Luftraumes verbieten oder einschränken.
Von dieser Kompetenz hat die Landesregierung im Zusammenhang mit dem
G8-Gipfel Gebrauch gemacht und vom 29. Mai bis 5. Juni eine Sperrzone
verfügt. Die Zone umfasst einen Radius von 10 Kilometern rund um den
Tagungsort Evian. Darüber hinaus hat die Landesregierung eine Zone mit
Flugbeschränkungen angeordnet, die einerseits einen Radius von 30 Kilometern
rund um Evian aufweist und anderseits den Flughafen Genf umschliesst. Die
Grösse der beiden Zonen ist zwischen der französischen und der Schweizer
Luftwaffe sowie dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) abgesprochen. Sie
tragen sowohl den Sicherheitsbedürfnissen als auch den Interessen der
Zivilluftfahrt Rechnung.

Von den Beschränkungen betroffen sind die Flughäfen Genf und Lausanne sowie
die Flugplätze Montricher und La Côte. Flüge sind mit Ausnahme des
Flughafens Genf nur den jeweils auf den entsprechenden Flugplätzen
stationierten Luftfahrzeugen unter bestimmten Bedingungen gestattet.
Darunter fallen klar vorgeschriebene An- und Abflugwege. Starts und
Landungen auf dem Flughafen Genf erfolgen während des G-8-Gipfels auf
speziellen Routen. Sämtliche Sichtflüge innerhalb der Zone mit
Flugbeschränkungen sind bewilligungspflichtig, Sichtflüge bei Nacht und
Rundflüge innerhalb der Zone sind nicht erlaubt. Polizei-, Such- und
Rettungsflüge sind gestattet, müssen aber mit dem gemeinsam von der Schweiz
und Frankreich betriebenen Kontrollzentrum in Evian koordiniert werden.
Pilotinnen und Piloten erhalten die detaillierten Informationen über die
Einschränkungen via die einschlägigen Luftfahrtpublikationen.

Bern, 16. April 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Daniel Göring, Informationsbeauftragter BAZL (Deutsch), Tel. 031
324 23 35
 Célestine Perissinotto, Informationsbeauftragte BAZL (Französisch), Tel.
031 324 72 87

Eine Karte mit den Sperrzonen ist im Internet unter folgender Adresse zu
finden: www.aviation.admin.ch/d/aktuell/medien/carte_g8.pdf