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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Arbeitsgruppe eingesetzt für weitere Fortschritte im Migrations- und Rückkehrbereich

Bern, 16.04.2003 Bei der Gestaltung der Migrations- und Rückkehrpolitik
betreffend Personen mit unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz stösst auch die
Schweiz zunehmend auf innen- und aussenpolitische Grenzen. Daher hat der
Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die Einsetzung einer
interdepartementalen Arbeitsgruppe beschlossen, welche die vorhandenen
politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen untersuchen und wirksame
Möglichkeiten für weitere Fortschritte in der Migrations- und
Rückkehrpolitik aufzeigen soll. Den Vorsitz der Arbeitsgruppe haben
BFF-Direktor Jean-Daniel Gerber und Botschafter Peter Maurer, Chef der
Politischen Abteilung IV im EDA inne.

Die Ursachen von Migrationsbewegungen (Armut, Kriege, Umweltprobleme,
Instabilität, Menschenrechtsverletzungen) haben sich in den letzten Jahren
ständig verschlechtert. So wächst die Kluft zwischen reichen und armen
Ländern immer weiter und der Migrationsdruck wird  anhalten.

Besonders das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) ist seit Jahren mit
erheblichen Schwierigkeiten beim Wegweisungsvollzug konfrontiert.
Hauptprobleme sind einerseits die mangelnde Mitwirkung der Personen mit
unbefugtem Aufenthalt in der Schweiz und andererseits die Weigerung einiger
Heimatstaaten, eigene Staatsangehörige zurückzunehmen.

Unterschiedliche Interessen der Partner beim Migrationsdialog

Ein Instrument ist der Abschluss von Rückübernahme- oder Transitabkommen.
Auch die Politik der Europäischen Union zielt in diese Richtung. Die EU hat
allerdings gegenüber ihren Verhandlungspartnern mehr Gewicht als die
Schweiz.

Das Aushandeln solcher Abkommen mit den wichtigsten Herkunfts- und
Transitländern gestaltet sich in der Regel schwierig, zumal bei den
Verhandlungen häufig völlig unterschiedliche Interessen zutage treten. Wenn
die Herkunftsländer sich zur Aufnahme von Verhandlungen bereit erklären,
formulieren sie ihrerseits auch entsprechende Erwartungen. Die Positionen
der beiden Partner lassen sich durch einen intensivierten Migrationsdialog
in vielen Fällen klären und angleichen.

Alle relevanten Faktoren berücksichtigen

Nach Auffassung des Bundesrates hängen Fortschritte im Migrations- und
Rückkehrbereich wesentlich davon ab, dass im Rahmen der bilateralen
Verhandlungen alle relevanten Faktoren mit berücksichtigt werden. Deshalb
hat er eine interdepartementale Arbeitsgruppe beauftragt Möglichkeiten
aufzuzeigen,  insbesondere in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit,
Rechtshilfe und polizeiliche Zusammenarbeit, Datenschutz, Unterstützung im
Bildungs- und Gesundheitssektor und Arbeitsmarktzugang. Die Arbeitsgruppe
setzt sich aus Vertretern aller betroffenen Departemente und Ämter zusammen.

Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 / 325 93 50