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Verein Alpen-Initiative erhält Verbandsbeschwerderecht

Medienmitteilung

Verein Alpen-Initiative erhält Verbandsbeschwerderecht

Der Bundesrat hat den Verein Alpen-Initiative in das Verzeichnis der
beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen aufgenommen. Die
entsprechende Verordnungsänderung soll am 1. Juni 2003 in Kraft treten.

Die Alpen-Initiative wird als 30. Vereinigung in das Verzeichnis der
beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen aufgenommen; dies hat der
Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April 2003 beschlossen. Dazu muss eine
Verordnung geändert werden, diejenige über die Bezeichnung der im Bereich
des Umweltschutzes sowie des Natur- und Heimatschutzes
beschwerdeberechtigten Organisationen (VBO).

Eine Organisation erhält des Verbandsbeschwerderecht nach USG (Bundesgesetz
über den Umweltschutz) und NHG (Bundesgesetz über den Natur- und
Heimatschutz) unter den folgenden Voraussetzungen: Es handelt sich um eine
ideelle Vereinigung; sie muss seit mehr als zehn Jahren bestehen und
gesamtschweizerisch im Umweltschutz bzw. Natur- und Heimatschutz tätig sein.
Die Alpen-Initiative, die am 25. Februar 1989 gegründet wurde, erfüllt diese
Kriterien. Sie ist Initiantin des Verfassungsartikels zum Schutz der Alpen
vor den negativen Auswirkungen des Transitverkehrs und befasst sich nun mit
der Umsetzung des Verfassungsauftrages.

Im weiteren hat die Schweizerische Greina-Stiftung nun auch das
Beschwerderecht nach USG erhalten. Das Beschwerderecht nach NHG besitzt sie
bereits, weil sie eine anerkannte Kompetenz im Naturschutz aufweist. Die
Organisation befasst sich seit mehr als zehn Jahren mit dem Schutz von
alpinen Fliessgewässern, daneben auch mit dem Schutz von Schweizer
Naturlandschaften.

Die Schweizerische Gesellschaft für Umweltschutz SGU heisst neu Equiterre,
Partnerin für nachhaltige Entwicklung; diese Namensänderung wurde mit der
Verordnungsänderung ebenfalls berücksichtigt.

Bern, 16. April 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Reinhard Zweidler, Abteilung Recht, Chef Rechtsdienst 3,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BUWAL, Tel. 031 322 93 53