Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bilaterale Verhandlungen Schweiz-EU zur Betrugsbekämpfung - Weitere Arbeitssitzung zur Bereinigung des Vertragsentwurfs


MEDIENMITTEILUNG

Bilaterale Verhandlungen Schweiz-EU zur Betrugsbekämpfung - Weitere
Arbeitssitzung zur Bereinigung des Vertragsentwurfs

15. Apr 2003 (EFD) An einer weiteren Arbeitssitzung in Bern haben die
Delegationen der Europäischen Union (EU) und der Schweiz die Verhandlungen
zur Betrugsbekämpfung fortgeführt. Dabei konnten weitere Klärungen in
Nebenpunkten erzielt werden. Das weitere Vorgehen wurde noch nicht
festgelegt.

Insgesamt ist der Abkommensentwurf weit fortgeschritten. Die Schweiz
offeriert der EU eine deutliche Verbesserung der Amts- und Rechtshilfe im
Bereich der indirekten Steuern und bei Subventionsdelikten. Anstatt wie
heute nur bei Abgabebetrug sollen auch bei qualifizierter Hinterziehung
Zwangsmassnahmen angewendet werden, und zwar neu auch in der Amtshilfe.
Entsprechende qualifizierte Tatbestände in den internen Steuergesetzen
würden neu geschaffen. Zudem sollen zum Beispiel neu die Auslieferung sowie
der Vollzug ausländischer Abgabenentscheide ermöglicht werden.

Offen gelassen wurde nach wie vor die Frage der sogenannten doppelten
Strafbarkeit, also das Erfordernis, dass Amts- und Rechtshilfe nur in Fällen
gewährt wird, die in beiden Rechtsordnungen gleichermassen strafbar sind. Im
Bereich der indirekten Steuern ist die Schweiz bereit, solche Hilfe unter
Anwendung von Zwangsmassnahmen zu gewähren, wenn ein Delikt mit
Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bedroht ist. Die EU hingegen
verlangt diese Zusammenarbeit schon bei Delikten, die nur mit Busse bedroht
sind (= einfache Hinterziehung).

Auskunft: Hermann Kästli, Eidg. Zollverwaltung, Tel.: 031322 65 03

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch