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Eidgenössische Wohnbaukommission gegen Ausstieg aus der

Eidgenössische Wohnbaukommission gegen Ausstieg aus der
Wohnbauförderung

Die Eidgenössische Wohnbaukommission (EWK) spricht sich gegen einen
Verzicht auf die Wohnraumförderung aus. Ein Ausstieg widerspricht dem
Verfassungsauftrag, ignoriert einen erst kürzlich getroffenen
Parlamentsentscheid und ist mit der aktuellen Situation auf dem
Wohnungsmarkt nicht vereinbar.

Die Eidgenössische Wohnbaukommission (EWK) beschäftigte sich an ihrer
Sitzung vom 9. April 2003 mit den verschiedentlich laut gewordenen
Forderungen, die Mittel für die Wohnbau- und Eigentumsförderung
nochmals zu kürzen oder ganz zu streichen. Sie lehnt einen solchen
Schritt ab und verweist auf Artikel 108 der Bundesverfassung, der den
Bund zu Förderungsmassnahmen verpflichtet. Die EWK gibt zu bedenken,
dass das Parlament erst am 21. März dieses Jahres das neue
Wohnraumförderungsgesetz WFG genehmigt und einen - gegenüber dem
Bundesratsantrag stark gekürzten - Rahmenkredit verabschiedet hat.
Nach Meinung der Kommission hat damit das Parlament dem Spardruck
bereits Rechnung getragen. Ein vollkommener Verzicht auf
Förderungsmassnahmen widerspricht nicht nur dem Willen des Parlaments
und den Beschlüssen zur Neugestaltung des Finanzausgleichs und der
Aufgaben zwischen dem Bund und den Kantonen (NFA), sondern ist auch
sachlich falsch. Angesichts der vor allem in den Städten und
Agglomerationen angespannten Marktsituation braucht es ein
kontinuierliches Bundesengagement, auf das die wirtschaftlich
schwächeren Wohnungsnachfrager angewiesen sind und das auch
konjunkturpolitisch willkommen ist.

Der Eidgenössischen Wohnbaukommission gehören vom Bundesrat gewählte
Mitglieder aus Kreisen der Kantone, der Wirtschaft, der Wissenschaft,
der Mieter- und Vermieterschaft an. Die Kommission berät den Bundesrat
in Fragen des Wohnungswesens.

Grenchen, 10. April 2003

Bundesamt für Wohnungswesen
 Ernst Hauri,
 Tel. 032 654 91 82