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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gewährleistung der geänderten Verfassungen von fünf Kantonen

Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 09.04.2003. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen von fünf Kantonen zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.

Die Verfassungsrevisionen haben zum Gegenstand:

  • Kanton Bern: Verkleinerung des Grossen Rates von 200 auf 160 Mitglieder und Wahlreform;
  • Kanton Luzern: Reduktion der Zahl der Regierungsmitglieder von sieben auf fünf;
  • Kanton Glarus: neue Regelung der Rechtsetzungs- und Finanzbefugnisse sowie Abschaffung des Beamtenstatus;
  • Kanton Wallis: Einführung einer Ausgaben- und Schuldenbremse;
  • Kanton Genf: freie Wahl der Verkehrsmittel.

Weitere Auskünfte:

Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92

Christine Guy-Ecabert, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 41 44