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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Gewährleistung Schaffhauser Verfassung

Bundesrat verabschiedet Botschaft

Bern, 09.04.2003. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die neue Verfassung des Kantons Schaffhausen zu gewährleisten. Die Stimmberechtigten hatten die totalrevidierte Kantonsverfassung in der Volksabstimmung vom 22. September 2002 angenommen. Alle Verfassungsbestimmungen sind bundesrechtskonform.

Die neue Verfassung ist klar und systematisch gegliedert und in einer modernen, verständlichen Sprache verfasst. Das neuzeitliche Grundgesetz enthält aber auch materielle Neuerungen, namentlich im Bereich der politischen Rechte. In die Verfassung aufgenommen wurden zudem Bestimmungen über die Sozialziele, die Ausrichtung staatlichen Handelns auf die Nachhaltigkeit, die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips, die Übertragung öffentlicher Aufgaben an Private sowie die Verstärkung der demokratischen Mitwirkung in Zweckverbänden.

Weitere Auskünfte:

Lisbeth Sidler, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 322 43 92