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Bundesrat zur Umsetzung deutscher Flugbeschränkungen

Medienmitteilung

Bundesrat zur Umsetzung deutscher Flugbeschränkungen

Das Nein der Schweiz zum Staatsvertrag hat ab dem 17. April eine
Verschärfung der Flugbeschränkungen über Süddeutschland zur Folge. Damit die
Einschränkungen des Flugbetriebs möglichst gering gehalten werden können,
braucht es eine rasche Änderung des Betriebsreglements. Der Bundesrat teilt
die Haltung des UVEK, wonach vor einem Entscheid zum Gesuch von Unique der
Standortkanton und die übrigen betroffenen Kantone angehört werden sollen.
Zudem will sich der Bund nicht an der Anfechtung der einseitigen Massnahmen
vor dem Verwaltungsgericht in Mannheim beteiligen.

Das Deutsche Verkehrsministerium hatte dem UVEK am 3. April mitgeteilt, dass
Deutschland die Flugbeschränkungen über Süddeutschland in zwei Stufen
verschärfen werde:

·       Ab dem 17. April wird das Nachtflugverbot über deutschem Gebiet
morgens und abends um je eine Stunde ausgedehnt.

·       Ab dem gleichen Datum werden die minimalen Flughöhen über deutschem
Gebiet erhöht.

·       Ab dem 10. Juli 2003 werden die heute zulässigen Ausnahmen während
der Sperrzeiten stark eingeschränkt. Neu werden Ausnahmen nur noch aus
meteorologischen Gründen zugelassen, nicht mehr - wie bisher - auch aus
technischen Gründen; zudem müssen die Ausnahmen künftig von der deutschen
Flugsicherung bewilligt werden, während heute die schweizerische
Flugsicherung allein darüber entscheiden kann.

Ohne eine rasche Anpassung der Betriebsverfahren könnten ab dem 17. April in
den Randstunden abends (21 bis 22 Uhr) und morgens (6 bis 7 Uhr) die
Anflüge auf den Flughafen Zürich nicht mehr durchgeführt werden. Betroffen
wären etwa 30 Landungen pro Tag. Dies hätte für Unique und insbesondere für
Swiss massive wirtschaftliche Nachteile zur Folge. Aus diesen Gründen hat
Unique am gestrigen Dienstag beim BAZL ein Gesuch um Änderung des
Betriebsreglements eingereicht. Unter anderem wird verlangt, dass während
der neuen Sperrzeiten Ost- und Südanflüge möglich sein sollen. Während
Ostanflüge ab dem 17. April möglich sein sollen, könnten Südanflüge erst
nach Abschluss der laufenden technischen Aufrüstung und Umsetzung der neuen
Verfahren durchgeführt werden.

Dieses Gesuch wird nun vom BAZL geprüft. Zentrale Elemente dieses Verfahrens
sind die

Anhörung der Betroffenen und die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung.  Diese Verfahrensschritte dauern einige
Monate. Um bis zum definitiven Entscheid schwer wiegende Störungen des
Flugverkehrs möglichst zu vermeiden, wird die Erteilung einer provisorischen
Genehmigung geprüft. Vorgängig sollen jedoch der Standortkanton und
betroffene Nachbarkantone angehört werden. Alle Entscheide über Änderungen
des Betriebsreglements können an die Rekurskommission des UVEK und an das
Bundesgericht weiter gezogen werden.

Im übrigen wird sich der Bund nicht an einer Klage gegen die einseitigen
Massnahmen vor dem Verwaltungsgericht Mannheim beteiligen, weil die
Aktivlegitimation der Eidgenossenschaft rechtlich äusserst fraglich ist.
Über das weitere Vorgehen betreffend Überprüfung der Vereinbarkeit der
deutschen Massnahmen mit dem Luftverkehrsabkommen Schweiz-EU und dem
EG-Recht wird der Bundesrat später entscheiden.

Auch über das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Verschärfung der
Ausnahmeregelung ab dem 10. Juli wird zu einem späteren Zeitpunkt
diskutiert.

Bern, 9. April 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: André Schrade, stv. Generalsekretär UVEK, Tel: 031 323 96 40