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Bundesrat legt Rahmen für leistungsfähige Post fest

Medienmitteilung

Bundesrat legt Rahmen für leistungsfähige Post fest

Die schweizerische Post soll im internationalen Vergleich weiterhin zu den
Topunternehmen der Branche gehören. Sie muss zudem ein flächendeckendes
Poststellennetz ohne staatliche Abgeltungen unterhalten. Der Bundesrat lehnt
die Volksinitiative "Postdienste für alle" ab, will aber wichtige Anliegen
in einem indirekten Gegenvorschlag erfüllen. In einer Verordnung zu der vom
Parlament beschlossenen Revision des Postgesetzes konkretisiert er Vorgaben
und Verfahrensvorschriften für den Umbau des Poststellenetzes und schafft
die Grundlagen für eine kontrollierte Öffnung des Postmarktes. Der Erlass
wird bis Mitte August in die Vernehmlassung gegeben und soll Anfang 2004 in
Kraft treten. Im weitern hat der Bundesrat bekräftigt, dass die Post  ihre
Briefsortierzentren modernisieren muss, damit der defizitäre
Geschäftsbereich wieder eigenwirtschaftlich wird.

In der Verordnung setzt der Bundesrat die Aufträge um, welche das Parlament
bei der Diskussion der Gesamtschau Post und der Revision des Postgesetzes
zum flächendeckenden Poststellennetz erteilt hat. Zielsetzung bleibt eine
gute Grundversorgung zu angemessenen Preisen. Der Postmarkt wird
schrittweise, kontrolliert  und begrenzt geöffnet. Ab nächstem Jahr herrscht
im Paketbereich Wettbewerb und im Jahr 2006 wird die Monopolgrenze für
Briefe auf 100 Gramm gesenkt, sofern die Finanzierung der Grundversorgung
gesichert ist. Dieser zweite Öffnungsschritt wird in einer späteren Revision
der Postverordnung umgesetzt.

Private Postunternehmen müssen ab 2004 im Besitz einer  Konzession sein. Sie
ist die Grundlage für die staatliche Marktkontrolle. Wer eine Konzession
will, muss die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Gleichzeitig
werden die Voraussetzungen für die Erhebung von Gebühren bei den privaten
Wettbewerbern geschaffen. Dies für den Fall, dass die Post den
Universaldienst nicht mehr selber finanzieren könnte. Im weitern macht der
Bundesrat in der Verordnung Vorgaben zum Poststellennetz: Sie sind genügend
flexibel, damit die Post auf die Kundenwünsche eingehen kann:

  a.. Regionen: Die Post berücksichtigt die Eigenheiten der von ihr
festgelegten Regionen und unterhält auch künftig pro Region mindestens eine
Poststelle mit dem gesamten Angebot des Universaldienstes. Diese liegt in
angemessener Distanz zu den Kunden.

  a.. Verfahren: Bei der Schliessung einer Poststelle werden die betroffenen
Gemeinden und die vom Departement eingesetzte Kommission angehört.

  a.. Qualität: Der Zugang zum Universaldienst, die Qualität der
Dienstleistungen und die Kundenzufriedenheit sollen regelmässig von
unabhängiger Stelle überprüft werden.

  a.. Aufsicht: Die Post und die Wettbewerber müssen der Regulationsbehörde
jährlich Bericht erstatten.

Modernisierung der Briefzentren nötig

Bei seiner Aussprache zur Reorganisation der Briefsortierzentren (Projekt
REMA) ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass die Post ihr altes
Briefzentrenkonzept neuen technologischen Entwicklungen anpassen muss. Es
ist damit zu rechnen, dass die Briefmengen wegen der stärkeren Benützung von
elektronischen Kommunikationsmitteln(SMS, E-Mail, elektronischer
Zahlungsverkehr in den kommenden Jahren bis zu 10% abnimmt. Das sind rund
300 Mio. Briefe pro Jahr. Die Post muss deshalb bei der Reorganisation eine
Variante wählen, welche langfristig die beste betriebswirtschaftliche
Ausgangslage verschafft. Nur so kann sie auf Dauer verhindern, dass die
Kosten für den Betrieb und für die Kundschaft weiter ansteigen.

Politische Eckwerte der Reorganisation

Der Entscheid zur Reorganisation der Briefsortierzentren liegt in der
abschliessenden Kompetenz des Verwaltungsrates der Post. Der Bundesrat will
sich nicht in die operativen Belange des Unternehmens einmischen. Gleichwohl
kann er gestützt auf die strategischen Ziele für die Post Eckwerte
definieren, die bei der Umsetzung zu beachten sind:

§         Personal: Die Post wird einen Sozialplan aushandeln und darin die
Massnahmen zugunsten des betroffenen Personals definieren (z.B. eine neue
Beschäftigungsmöglichkeit innerhalb des Unternehmens, Aus- und
Weiterbildungsmassnahmen, Dienstleistungen des postinternen
Arbeitsmarktzentrums). Ferner sollte die Post einen Teil des
Arbeitsplatzabbaus im Rahmen der natürlichen Fluktuationen umsetzen. Daneben
sollen allfällige Härten mit einer gestaffelten Umsetzung des Projekts und
mit der Einrichtung von Subzentren gemildert werden. Kündigungen sind zu
vermeiden.

§         Regionale Anliegen: Die Post soll den regionalen Anliegen im
Rahmen des betriebswirtschaftlich Vertretbaren und logistisch Machbaren
angemessen Rechnung tragen. Die Post ist nicht Instrument der
Regionalpolitik und kann nicht sämtliche Anliegen der Regionen erfüllen.
Andernfalls würde jede Reorganisation verunmöglicht, und die Versorgung des
Landes mit qualitativ guten Dienstleistungen zu angemessenen Preisen über
kurz oder lang gefährdet.

§         Ökologische Auswirkungen: Der Transport zwischen den Zentren soll
auf der Bahn erfolgen. Das Unternehmen wird zudem eine Ökobilanz erstellen,
deren Ergebnisse bei den weiteren Arbeiten zu berücksichtigen sind.

Bern, 9. April 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte: Hans Werder, GS UVEK