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Skyguide kann Flugsicherungsgebühren auf 1. Mai erhöhen

Medienmitteilung

Skyguide kann Flugsicherungsgebühren auf 1. Mai erhöhen

Die schweizerische Flugsicherungsgesellschaft skyguide kann die
Anfluggebühren auf den schweizerischen Flughäfen auf den kommenden 1. Mai
erhöhen. Der Bundesrat hat vom entsprechenden Vorgehen des UVEK Kenntnis
genommen. Angesichts der schwierigen Situation in der Luftfahrt fällt die
Gebührenerhöhung allerdings geringer aus als ursprünglich geplant. Der
Staatsvertrag mit Deutschland hätte erheblich zu einer Entspannung der
schwierigen Finanzlage des Unternehmens beigetragen.

Die skyguide ist gesetzlich verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu
erheben. Gleichzeitig darf sie aus den Gebühreneinahmen keinen Gewinn
erzielen. Den Antrag für die Erhöhung der Anfluggebühren begründet das
Unternehmen mit der zu erwartenden Kostenentwicklung und dem Defizit im
letzten Jahr. Aufgrund der Stellungnahme des BAZL und des Preisüberwachers
wurde die Höhe des Gebührenantrags reduziert. Der nun getroffene Entscheid
bedeutet, dass die Einnahmen von skyguide per Ende Jahr um rund 18 Millionen
steigen. Damit kann das Unternehmen seine  Liquiditätsbedürfnisse knapp
sichern.

Bern, 9. April 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst