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Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und Bucheffekten


MEDIENMITTEILUNG

Ausarbeitung eines Bundesgesetzes über die Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren und Bucheffekten

09. Apr 2003 (EFD) Die Schweiz soll ein Wertpapierverwahrungsgesetz
erhalten. Der Bundesrat hat heute zur Kenntnis genommen, dass das
Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Projektgruppe mit der
Bearbeitung eines Gesetzesentwurfs beauftragen wird. Das neue Gesetz soll
die bestehenden Regeln im Wertpapierrecht nachführen und an die weltweiten
Entwicklungen im Wertpapierhandel anpassen. Dadurch soll die
Rechtssicherheit im Effektengeschäft verbessert und eine
Attraktivitätssteigerung für den Finanzplatz Schweiz erreicht werden.

Der Vorsteher des EFD hat den eingangs genannten Gesetzesentwurf Anfang 2003
von der Schweizerischen Bankiervereinigung erhalten. Er ist auf Anregung
einer gemischten Arbeitsgruppe unter Mitwirkung der Eidgenössischen
Bankenkommission (EBK) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB)
entstanden. Der Entwurf soll nun unter Federführung des EFD überarbeitet
werden. Die beauftragte Projektgruppe setzt sich zusammen aus Vertretern der
SNB (Leitung), der EBK, der Schweizerischen Bankiervereinigung, des
Bundesamtes für Justiz, des EFD und weiteren externen Experten.

Weltweit ist eine Entwicklung hin zur Immobilisierung und
Entmaterialisierung der herkömmlichen Wertpapiere zu beobachten. Die für das
traditionelle Wertpapier charakteristische Verbindung von Recht und Urkunde
ist weitgehend zur Fiktion geworden. Dies zeigt sich darin, dass Wertpapiere
bei zentralen Stellen sammelverwahrt und nicht mehr von den Berechtigten
direkt gehalten werden oder dass sie durch Wertrechte, das heisst durch
nicht verurkundete Rechte mit gleicher Funktion wie Wertpapiere, ersetzt
werden.

Das schweizerische Wertpapierrecht ist seit 1936 unverändert. Es fehlt eine
klare gesetzliche Grundlage betreffend sammelverwahrter Wertpapiere. Zudem
bestehen Unsicherheiten bei der Übertragung der Wertrechte. Das neue
Wertpapierverwahrungsgesetz soll die vorhandenen Lücken schliessen. Der
Entwurf regelt die Sammelverwahrung von Wertpapieren und die mehrere
Wertpapiere zusammenfassenden Globalurkunden. Weiter erhalten die Wertrechte
eine Rechtssicherheit schaffende Ordnung, indem sie durch Registrierung im
öffentlich einsehbaren Hauptregister einer Zentralverwahrungsstelle zu
Bucheffekten mit dinglicher Wirkung werden. Damit wachsen sie qualitativ
über den Status einer gewöhnlichen Forderung hinaus und werden den
sammelverwahrten Wertpapieren gleichgestellt. Im Übrigen enthält der Entwurf
auch Normen zur Übertragung von Rechten an sammelverwahrten Wertpapieren,
Globalurkunden und Bucheffekten und zur Bestellung von Sicherungsrechten.

Die internationalprivatrechtlichen Aspekte der Materie sind Gegenstand eines
im Dezember 2002 verabschiedeten Haager Übereinkommens über indirekt
gehaltene Wertrechte. Das Übereinkommen legt fest, welches nationale Recht
bei grenzüberschreitenden Fällen zur Anwendung gelangt (Kollisionsrecht),
während das Wertpapierverwahrungsgesetz das materielle Recht bestimmt.
Optimale Rechtssicherheit ergibt sich nur aus dem Verbund beider Erlasse.
Das Übereinkommen muss noch ratifiziert werden.

Die Projektgruppe hat den Auftrag, den Entwurf zum
Wertpapierverwahrungsgesetz bis Ende Jahr zu überarbeiten. Der Entwurf wird
voraussichtlich nächstes Jahr in die Vernehmlassung geschickt werden.

Auskunft: Barbara Schaerer, Eidg. Finanzdepartement, Tel. 031 322 60 18

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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