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Bundesrat beschliesst Änderung der Tierseuchenverordnung: zwei

Bundesrat beschliesst Änderung der Tierseuchenverordnung: zwei
Schweinekrankheiten werden neu schweizweit bekämpft

Zwei Lungenentzündungen der Schweine, die Enzootische Pneumonie (EP)
und die Actinobacillose (APP), werden neu schweizweit koordiniert
bekämpft. Dafür wird die sog. Flächensanierung in der
Tierseuchenverordnung (TSV) festgeschrieben. Diese sowie weitere
Anpassungen der TSV hat der Bundesrat heute beschlossen.

Die Tierseuchengesetzgebung muss periodisch dem neuesten Stand der
Wissenschaft, der aktuellen Bedrohungslage durch Seuchen sowie den
Erkenntnissen aus der Praxis angepasst werden. Im Zentrum der
vorliegenden Verordnungsänderung stehen zwei Lungenentzündungen der
Schweine: die Enzootische Pneumonie (EP) und die Actinobacillose (APP).
Es hat sich gezeigt, dass diese zwei Seuchen nur dann erfolgreich
bekämpft werden können, wenn sämtliche Schweinebestände in einem
ausgewählten Gebiet gleichzeitig saniert werden.
Nachdem die Sanierung gewisser Landesteile bereits weit gediehen ist,
wird die Bekämpfung von EP und APP nun gesamtschweizerisch verbindlich
vorgeschrieben. Dank der gezielten Bekämpfung dieser beiden
Lungenentzündungen werden die Schweine weniger häufig krank;
längerfristig kann so der Einsatz von Antibiotika vermindert werden.
Gleichzeitig werden weitere Änderungen in der TSV vorgenommen. So
müssen künftig bei einem BSE-Fall nicht mehr alle Nachkommen des
betroffenen Tieres getötet werden, sondern nur noch diejenigen, die in
den zwei Jahren vor der Diagnose der BSE geboren wurden. Neuere Studien
haben gezeigt, dass eine Übertragung von der Kuh auf das Kalb äusserst
unwahrscheinlich ist und, wenn überhaupt, höchstens in den zwei Jahren
vor Ausbruch der BSE vorkommt.
Um die Verschleppung von Seuchen noch besser zu verhindern, werden beim
Verfüttern von Speiseabfällen an Schweine weitere Einschränkungen
vorgenommen. Die Änderungen der TSV treten am 1. Mai 2003 in Kraft -
mit Ausnahme der Vorschriften über das Verfüttern von Speiseabfällen:
Diese treten erst am 1. Januar 2005 in Kraft.

Ausführliche Informationen finden Sie im revidierten Verordnungstext
und in den Erläuterungen dazu - im Internet unter:

Lukas Perler,
 Bundesamt für Veterinärwesen,
 Bereich Vollzugsunterstützung,
 Tel. 031 322 01 56