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Vier vermisste schweizerische Staatsangehörige in der algerischen Sahara: Stand der Bemühungen

Bern, 8. April 2003

Pressemitteilung

Vier vermisste schweizerische Staatsangehörige in der algerischen Sahara:
Stand der Bemühungen

Die Suche nach den seit dem 21. Februar 2003 vermissten Schweizerinnen und
Schweizern wird mit allen verfügbaren Mitteln geführt und eng mit
Deutschland und Österreich koordiniert. Der in dieser Sache tätige
Kristenstab auf Bundesebene, der Vertreter von EDA und EJPD umfasst, steht
unter der Leitung des EDA. Die polizeiliche Arbeit wird seit heute durch
einen Sonderstab des Bundesamtes für Polizei koordiniert. Zwei Mitarbeiter
dieses Amtes begeben sich zudem per 9. April zur Unterstützung und
Koordination der Suche vor Ort. Momentan befinden sich im Gebiet des
mutmasslichen Verschwindens der Gruppe Vertreter der schweizerischen
Botschaft in Algier. Nach wie vor liegen aber keine konkreten, verlässlichen
Hinweise über den Verbleib der vier Schweizer und der anderen 25 vermissten
Europäer vor.

Bei den Suchanstrengungen werden alle Hypothesen zur Ursache des
Verschwindens der vier schweizerischen Staatsangehörigen (total 29 Europäer)
verfolgt. Die Schweiz sowie die anderen betroffenen Länder gehen
mittlerweile davon aus, dass diese Abfolge des Verschwindens von
europäischen Reisegruppen in der Gegend zwischen Illizi und Bordj Omar Driss
in der algerischen Sahara nicht zufällig, sondern mit Systematik geschehen
ist. Es ist aber festzuhalten, dass bisher keine für das Verschwinden der
Personen verantwortliche Urheberschaft bekannt ist und auch keine konkreten
und verlässlichen Hinweise über ihren Verbleib vorliegen. Die Schweiz
koordiniert ihre Bemühungen eng mit dem von Deutschland eingesetzten
Krisenstab und steht auch mit den österreichischen Behörden in Kontakt.

Per 9. April reisen zur weiteren Analyse und Unterstützung der Suche vor Ort
zwei Mitarbeiter des Bundesamtes für Polizei nach Algerien. Drei Mitarbeiter
der schweizerischen Botschaft in Algier hatten sich schon am 19. März an den
Ort des vermuteten Verschwindens der schweizerischen Reisegruppe begeben, um
 vor Ort die Bemühungen der algerischen Sicherheitskräfte zu begleiten und
zu unterstützen. Davon befinden sich zwei Personen noch heute dort und
unterstützen die Suche tatkräftig. Die Suche konzentrierte sich ursprünglich
auf ein ca. 5'000 Km2 grosses, teilweise nur schwer zugängliches Gebiet, in
dem die Gruppe nach den bisher verfügbaren, ausgewerteten Anhaltspunkten
vermutet werden konnte.

Ein von der schweizerischen Botschaft veranlasster Bodensuchtrupp auf
Kamelen in ein mit Fahrzeugen und aus der Luft besonders schwer zugängliches
Tal (Oued), wo die schweizerische Gruppe gemäss den gemachten Abklärungen
zuletzt zurückverfolgt werden konnte, kehrte am 5. April nach elf Tagen
ebenfalls ohne gesicherte Hinweise auf das Verbleiben der Vermissten zurück.
Ein zweiter Suchtrupp ist gegenwärtig unterwegs. Die Suche wird nun auf ein
weiträumiges Gebiet insbesondere Richtung Süden ausgedehnt. Die Suche mit
Fahrzeugen, Flugzeugen und einer Kamelkarawane wird immer wieder durch
schwere Sandstürme erschwert.

 Das EDA ist am 9. März 2003 über das Verschwinden der vierköpfigen
schweizerischen Reisegruppe, von der seit dem 21. Februar 2003 keine
Nachrichten mehr vorlagen, informiert worden. Sofort nach Eingang der
Vermisstmeldung war das EDA über die schweizerische Botschaft in Algier bei
den algerischen Behörden vorstellig geworden mit der Bitte, sofort alle
notwendigen Massnahmen zur Suche der Vermissten in die Wege zu leiten. Die
algerischen Behörden hatten umgehend eine intensive Suchaktion begonnen.

Gleichzeitig hatte das EDA in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen
schweizerischen Polizeistellen, die von der Kantonspolizei
Appenzell-Ausserrhoden koordiniert wurden, bei Angehörigen, Behörden und
anderen nützlichen Quellen Informationen zur weiteren Bearbeitung eingeholt.
Dazu gehörten insbesondere Angaben über die Benützung von Mobil- und
Satellitentelefonnummern im mutmasslichen Zeitpunkt des Verschwindens, um
das Suchgebiet eingrenzen zu können.

Die schweizerische Botschaft in Algier hält weiterhin engen Kontakt mit den
algerischen Behörden. Diese behandeln den Fall mit höchster Priorität und
suchen die Verschwundenen bei Tag und Nacht mit allen zur Verfügung
stehenden Mitteln. Sie setzen dabei neben Suchexpeditionen mit zahlreichen
Fahrzeugen auch Flugzeuge und Helikopter ein.

Das EDA in Bern steht in engem Kontakt mit den Angehörigen, mit denen es
einen regelmässigen Informationsaustausch pflegt und das Vorgehen bespricht.

Das EDA empfiehlt allen sich allenfalls noch im Süden Algeriens aufhaltenden
Schweizern, sich mit den lokalen Behörden in Verbindung zu setzen zur
Abklärung der Sicherheitslage, und mit ihren Angehörigen in der Schweiz
Kontakt aufzunehmen. Bei Bedarf können sie sich mit der Schweizerischen
Botschaft in Algier in Verbindung setzen.

Das EDA rät von touristischen Reisen nach Algerien bis auf weiteres ab (vgl.
die Reisehinweise unter www.eda.admin.ch).

Für weitere Informationen:
Information EDA, 031 322 31 53