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ABC des humanitären Völkerrechts

 Bern, 08. April 2003

Pressemitteilung

ABC des humanitären Völkerrechts

Auch im Krieg gelten Regeln. Sie sind festgehalten im humanitären
Völkerrecht . Das EDA erläutert in einem leicht verständlichen Leitfaden
(D/F/I/E)  die wichtigsten Begriffe dieses Regelwerks.

Welche Rechte haben Kriegsgefangene? Wie sind Zivilpersonen im bewaffneten
Konflikt geschützt? Welche Waffen sind verboten? Antworten auf diese und
weitere Fragen bietet das humanitäre Völkerrecht, auch Kriegsvölkerrecht
genannt. In einem leserfreundlichen ABC erklärt das EDA die wichtigsten
Begriffe dieses Rechtsgebietes, dessen Grundlage die Genfer Abkommen von
1949 und ihre Zusatzprotokolle sowie die Haager Abkommen von 1899 und 1907
sind.

Menschenwürdiges Verhalten ist auch im Kriegsfall vorgeschrieben. Die
Handlungen der Konfliktparteien werden an den Mindestregeln des humanitären
Völkerrechts gemessen. Die Genfer Abkommen von 1949 fordern von den
Vertragsstaaten nicht nur die Einhaltung der Regeln, sondern auch ihre
Durchsetzung. Die Schweiz, Vertragspartei und Depositarstaat der Abkommen,
engagiert sich auf vielfältige Weise für das humanitäre Völkerrecht.

Das "ABC des humanitären Völkerrechts" richtet sich an politisch
interessierte Bürgerinnen und Bürger und eignet sich auch für den
Unterricht. Es ist ab sofort abrufbar im Internet und kann ab Mitte April
als handliche A5-Broschüre in Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch
kostenlos bezogen  werden bei:

"Schweiz global" Weitere Auskünfte:

Kennwort "Humanitäres Völkerrecht" Redaktion "Schweiz global"
c/o Schaer Thun AG EDA
Industriestrasse 12 Bundeshaus West
3661 Uetendorf 3003 Bern
Telefax 033/ 345 63 23 Tel. 031/322 31 53

 www.eda.admin.ch

oder per e-mail: oder:
druckzentrum@schaerthun.ch Direktion für Völkerrecht
oder:  Sektion Menschenrechte
schweiz.global@eda.admin.ch und humanitäres Völkerrecht
 Bundesgasse 18
 3003 Bern
 e-mail:dv-menschenrechte@eda.admin.ch