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Bericht der G10 zu Kollektivklauseln in Anleihensverträgen von Staaten


MEDIENMITTEILUNG

Bericht der G10 zu Kollektivklauseln in Anleihensverträgen von Staaten

08. Apr 2003 (EFV) Die Zehnergruppe (G10), das Gremium der wichtigsten
Kapitalgeber des Internationalen Währungsfonds, hat einen Bericht zu
Kollektivklauseln in Anleihensverträgen souveräner Schuldner veröffentlicht.
Musterklauseln sind Teil des Berichts, an dem auch die Schweiz mitgearbeitet
hat.

Die internationalen Kapitalmärkte sind in den vergangenen Jahren zur
wichtigsten Finanzierungsquelle für Schwellenländer geworden. Damit wuchs
auch der Wunsch nach Verfahren und Institutionen, die eine rasche und
ordentliche Restrukturierung der Schuld ermöglichen, falls ein Land seine
Schuld nicht vertragsgemäss bedienen kann. Die Zehnergruppe hat sich im
vergangenen Jahr damit befasst, wie dies durch vertragliche Anpassungen
erfolgen könnte.

Der nun vorgelegte Bericht einer G10-Arbeitsgruppe, an der auch die Schweiz
beteiligt war, ist in englischer Sprache veröffentlicht worden. Er stellt
Modellklauseln vor, die in alle zukünftige Anleihensverträge souveräner
Schuldner eingeführt werden sollen. Diese sog. Kollektivklauseln ermöglichen
es, die Zahlungsbedingungen im Anleihensvertrag durch eine qualifizierte
Gläubigermehrheit zu verändern. Im Fall eines Zahlungsverzugs vereinfacht
dies die Restrukturierungsverhandlungen zwischen dem Schuldnerland und
seinen Anleihensgläubigern. Solche Klauseln sind auf dem Londoner Markt
schon lange Praxis. In New York, dem bedeutendsten Markt für die Emission
von Staatsanleihen, wurde vor wenigen Wochen in Anlehnung an die
Empfehlungen der G10 erstmals eine Staatsanleihe mit Kollektivklauseln
aufgelegt. Sie wurde vom Markt freundlich aufgenommen.

Auskunft:
Giorgio Dhima, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. 031 322 60 48
Hans Kuhn, Schweiz. Nationalbank, Tel. 01 631 32 59

Der Bericht der G10 ist unter www.efv.admin.ch abrufbar.

Eidgenössische Finanzverwaltung EFV
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efv.admin.ch