Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Französischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten anlässlich des Gipfels von Evian
Bern, 7. April 2003
Pressemitteilung
Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft
und der Französischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen den beiden
Staaten anlässlich des Gipfels von Evian
Der Botschafter Frankreichs in der Schweiz, Seine Exzellenz Jacques
Rummelhardt, und der Staatssekretär des Eidgenössischen Departements für
auswärtige Angelegenheiten, Franz von Däniken, werden morgen, am 8. April
2003, das Abkommen zwischen Frankreich und der Schweiz über die
Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten anlässlich des G8-Gipfels
unterzeichnen, der vom 1. bis 3. Juni 2003 in Evian-les-Bains stattfindet.
Dieses Abkommen, das die rechtliche Grundlage der Bereitschaft der beiden
Staaten zur Zusammenarbeit im Einklang mit der langjährigen Tradition
grenzüberschreitender Kontakte zwischen Frankreich und der Schweiz
konkretisiert und festlegt, soll den reibungslosen Ablauf des Gipfels von
Evian sicherstellen. Als Rahmenabkommen legt es die wichtigsten Eckpunkte
der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Frankreich fest. Dabei trägt es
sowohl der Souveränität der beiden Staaten als auch den geltenden
bilateralen Abkommen sowie insbesondere dem Abkommen vom 11. Mai 1998 über
die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Justiz-, Polizei- und Zollsachen
(SR 0.360.349.1) Rechnung.
Das Abkommen ist von der Bundesversammlung am 20. März 2003 genehmigt worden
und wird ab dessen Unterzeichnung angewandt werden.