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LSVA: Bessere Kontrollen gegen Abgabe-Schwindel


MEDIENMITTEILUNG

LSVA: Bessere Kontrollen gegen Abgabe-Schwindel

04. Apr 2003 (EZV) Um Missbräuchen bei der Entrichtung der
leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu begegnen, werden an 14
Standorten auf Schweizer Autobahnen im Laufe dieses Jahres insgesamt 21
Kontrollanlagen installiert.

Die LSVA ist vor gut zwei Jahren eingeführt worden. Besteuert werden in- und
ausländische Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von über dreieinhalb Tonnen.
Die Höhe der Abgabe richtet sich nach zulässigem Gesamtgewicht, gefahrenen
Kilometern sowie Schadstoffausstoss. Bei inländischen Lastwagen werden die
in der Schweiz gefahrenen Kilometer mit einem elektronischen Gerät
automatisch erfasst. Der Chauffeur hat einzig den mitgeführten Anhänger
darin zu deklarieren (Kennzeichen, zulässiges Gewicht). Bei ausländischen
Lastwagen ist dieses Gerät nicht obligatorisch. Die Datenerfassung erfolgt
deshalb meistens manuell. Bei ihrer Einreise in die Schweiz geben die
Chauffeure den Kilometerstand und das Gewicht des mitgeführten Anhängers
mittels einer Identifikationskarte in ein Abfertigungsterminal ein. Bei
ihrer Ausreise aktualisieren sie den Kilometerstand und rechnen die LSVA bar
oder mittels Tankkarten am Grenzübergang ab.

Immer wieder kommt es vor, dass bei der zurückgelegten Distanz oder den
Anhängerdaten falsche Angaben gemacht werden, um bei der Abgabe zu sparen.
Die Eidgenössische Zollverwaltung, welche die LSVA erhebt, verstärkt nun die
Kontrollen mit 21 Kontrollanlagen, die sie auf den Schweizer Autobahnen im
Laufe dieses Jahres installieren lässt. Auf massiven Stahlkonstruktionen
montierte Laserscanner und Infrarotkameras erfassen die Kennzeichen der
durchfahrenden Lastwagen. Die Daten werden elektronisch an die
Kontrollzentrale in Bern übermittelt und dort plausibilisiert.

Widerhandlungen, die ausländische Fahrzeuge betreffen, werden von der
Zollverwaltung an der Grenze geahndet. Widerhandlungen, die inländische
Fahrzeuge betreffen, meldet die Zollverwaltung den zuständigen kantonalen
Behörden. Die Mindestbusse beträgt 100 Franken.

Personenwagen werden nicht erfasst, und auch Geschwindigkeitsmessungen
lassen sich mit den Kontrollanlagen nicht durchführen.

Die Gesamtkosten für die neuen Kontrollanlagen betragen 25 Millionen
Franken.

Auskunft zu den Kontrollanlagen erteilen:
Erich Burkhalter, Chef Sektion LSVA 4, Gutenbergstrasse 50, 3003 Bern,
Telefon 031/323 07 82, erich.burkhalter@ezv.admin.ch
Jürg Marolf, Stv. Chef Sektion LSVA 4, Gutenbergstrasse 50, 3003 Bern,
Telefon 031/324 49 80, juerg.marolf@ezv.admin.ch

Diese Medienmitteilung können Sie zusammen mit den Bildern im Internet unter
www.zoll.admin.ch/d/medien/2003/lsva.zip herunterladen.

Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Oberzolldirektion
Monbijoustrasse 40
CH-3003 Bern
http://www.zoll.admin.ch