Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Erstmalige Veröffentlichung des Jahresberichts der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei


MEDIENMITTEILUNG

Erstmalige Veröffentlichung des Jahresberichts der Kontrollstelle für die
Bekämpfung der Geldwäscherei

03. Apr 2003 (EFD) Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei
hat heute Donnerstag erstmals Rechenschaft abgelegt über ihre
Aufsichtstätigkeit über alle dem Geldwäschereigesetz unterstellten
Finanzintermediäre des Nichtbankensektors und die von ihr anerkannten
Selbstregulierungsorganisationen.

Die umfassende Rechenschaftsablage, welcher eine Zusammenfassung
vorangestellt wird, gibt zu Beginn einen Überblick über die gesetzlichen
Grundlagen der von der Kontrollstelle wahrzunehmenden Tätigkeit, über
bereits gefällte Grundsatzentscheide im Rahmen der von den
Finanzintermediären wahrzunehmenden Sorgfaltspflichten und über die
bisherige Praxis zu Unterstellungsfragen im Rahmen des
Geldwäschereigesetzes.

Ein wesentlicher Teil des Jahresberichtes befasst sich mit den Beziehungen
zu den 12 Selbstregulierungsorganisationen (SRO), den direkt unterstellten
Finanzintermediären, der Marktaufsicht sowie der Revisionstätigkeit der
Kontrollstelle. Weitere Kapitel sind der Zusammenarbeit mit anderen
Bundesbehörden und dem internationalen Bereich, so der Revision der
Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) oder
den Spezialempfehlungen und Massnahmen zur Bekämpfung der
Terrorismusfinanzierung gewidmet.

Die Kontrollstelle vermittelt ebenfalls einen Überblick über ihre bisherige
Öffentlichkeitsarbeit und ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Aufbau
effizienter Strukturen. Den Abschluss der Berichterstattung bilden
statistische Daten der Kontrollstelle und der SRO.

Aufgaben der Kontrollstelle

Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei ist eine der
Aufsichtsbehörden, die das Geldwäschereigesetz umsetzen. Sie ist
verantwortlich für die Beaufsichtigung aller Finanzintermediäre des
Nichtbankensektors, welche dem Geldwäschereigesetz unterstellt sind. Dies
sind insbesondere alle Finanzintermediäre, welche berufsmässig fremde
Vermögenswerte annehmen oder aufbewahren oder helfen, sie anzulegen oder zu
übertragen. Diese Finanzintermediäre können sich entweder einer der
Selbstregulierungsorganisationen (SRO) anschliessen, die von der
Kontrollstelle anerkannt sind und durch sie beaufsichtigt werden oder sich
der direkten Aufsicht durch die Kontrollstelle unterstellen. Da der
Informationstätigkeit der Kontrollstelle ein grosser Stellenwert beigemessen
wird und um dem allgemeinen Wunsch einer umfassenden, regelmässigen und
transparenten Information über ihre Tätigkeit Rechnung zu tragen, wird sie
fortan regelmässig einen Jahresbericht veröffentlichen.

Auskunft:

Dina Balleyguier, Leiterin der Kontrollstelle, Tel. 031 322 68 50

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch