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CONFOEDERATIO HELVETICA
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Weko eröffnet Untersuchung im Bereich der Vergütung von Mitteln und

Weko eröffnet Untersuchung im Bereich der Vergütung von Mitteln und
Gegenständen im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung

Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Untersuchung betreffend
einer allfällig unzulässigen Wettbewerbsabrede im Bereich der
Kostenübernahme von Mitteln und Gegenständen (z.B. Inkontinenzhilfen,
Prothesen, Sehhilfen, Hörhilfen etc.) durch die Krankenversicherer in
der obligatorischen Grundversicherung.

Santésuisse bzw. die in diesem Verband vereinigten Krankenversicherer
haben mit einem Anbieter von Inkontinenzhilfe-Produkten einen Vertrag
abgeschlossen. Dieser bezweckt, dass zukünftig nur die Produkte dieses
Anbieters zu einem bestimmten Preis vergütet werden sollen. Die
Produkte anderer Anbieter sollen, wenn überhaupt, höchstens zu
denselben Konditionen vergütet werden.

Die Vorabklärung des Sekretariates der Wettbewerbskommission hat
Anhaltspunkte ergeben, dass diese Vereinbarung unter den
Krankenversicherern eine unzulässige Wettbewerbsabrede nach dem
Kartellgesetz (KG) darstellen könnte, indem sie den Wettbewerb unter
den Krankenversicherern zur Kostenübernahme von verschiedenen
Inkontinenzhilfe-Produkten beschränkt. Zudem könnte der Vertrag eine
Marktzugangsbeschränkung für die Anbieter von
Inkontinenzhilfe-Produkten zur Folge haben.

Die Weko hat daher am 27. März 2003 eine Untersuchung im Sinne von Art.
27 KG eröffnet.

Olivier Schaller
 Vizedirektor
 031 322 21 23
 olivier.schaller@weko.admin.ch