Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Bundesamt für Privatversicherungen wird Finanzdepartement unterstellt

Bern, 26.03.2003. Finanzmarktfragen gehören zu den Kernkompetenzen des Eidg.
Finanzdepartementes (EFD). Aus diesem Grund und zur vereinfachten Schaffung
einer integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde wird das Bundesamt für
Privatversicherungen (BPV) per 1. Juli vom Eidg. Justiz- und
Polizeidepartement ins EFD transferiert.

Die Frage, ob das Bundesamt für Privatversicherungen mit seinem engen Bezug
zum Finanzmarkt im EJPD dem geeigneten Departement unterstellt ist, steht
seit längerem im Raum und kam bereits bei den Verwaltungsreformen RR 93 und
RVR 97 zur Sprache.

Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hatte im vergangenen Sommer ein
Gutachtergremium unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Martin Janssen mit der
Prüfung der Versicherungsaufsicht beauftragt. Die Expertengruppe riet in
ihrem Bericht "Transparenz in der Versicherungsaufsicht" vom 18. September
2002 die Überprüfung der Organisationsstruktur des BPV und dessen Ansiedlung
im EJPD. Das Gremium empfahl gleichzeitig, das BPV ins Eidg.
Finanzdepartement (EFD) zu überführen, ohne auf die anstehende Neuregelung
der integrierten Finanzmarktaufsicht zu warten.

Die anschliessend eingesetzte Arbeitsgruppe aus Vertretenden der Eidg.
Finanzverwaltung (EFV), der Eidg. Bankenkommission (EBK), des BPV und des
EJPD-Generalsekretariats prüfte die Empfehlung und schloss einen vorzeitigen
Transfer des BPV ins EFD nicht aus.

Eine vom Bundesrat Ende November 2001 eingesetzte Expertenkommission, unter
der Leitung von Prof. Dr. Ulrich Zimmerli, befasst sich zurzeit mit der
Integration der Finanzmarktaufsichtsbehörden. Die Kommission ist für die
gesetzgeberischen Folgearbeiten zum Schlussbericht der Expertengruppe
Finanzmarktaufsicht (Bericht Zufferey) zuständig. An einer
Medienorientierung vom 17. Februar 2003 schlug sie vor, in einem ersten
Schritt die EBK und das BPV in eine neue Finanzmarktaufsichtsbehörde mit
eigener Rechtspersönlichkeit zusammenzuführen.

Deshalb hat der Bundesrat heute dem Antrag von EJPD und EFD zugestimmt, das
Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) per 1. Juli 2003 organisatorisch
vom Justiz- und Polizeidepartement ins Finanzdepartement zu verlegen.

Finanzmarktfragen in einem Departement

Die Neuunterstellung des BPV bringt zahlreiche Vorteile in Sachen
Finanzmarktfragen, die so in einem einzigen Departement behandelt werden
können: Projektkoordination und Vorbereitung der Schaffung einer
integrierten Finanzmarktaufsichtsbehörde werden erleichtert. Der Austausch
unter den verschiedenen Stellen, die sich mit Finanzmarktfragen
auseinandersetzen wird vereinfacht und intensiviert.

International gesehen ist die Ansiedlung der Versicherungsaufsicht im
Justiz- und Polizeidepartement ein Unikum. Im Ausland ist diese
Aufsichtsbehörde vorwiegend beim jeweiligen Finanzdepartement, bei der
Zentralbank oder dem Wirtschaftsdepartement angegliedert.

Weitere Auskünfte:
Infodienst EJPD, Tel. 031 322 18 18

Ein umfassendes Dossier zum Thema kann auf der Website des EJPD gesichtet
werden: www.ejpd.admin.ch