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Leitplanken für Vorgehen nach Ablehnung des Staatsvertrags

Medienmitteilung

Leitplanken für Vorgehen nach Ablehnung des Staatsvertrags

Nach dem Nein des Parlaments zum Staatsvertrag kommen die
Auseinandersetzungen mit Deutschland im Luftverkehr in eine neue Phase. Der
Bundesrat hat die Leitplanken für das weitere Vorgehen festgelegt.

Nach der Ablehnung des Staatsvertrags im Ständerat hat der Bundesrat  das
UVEK beauftragt, dem deutschen Verkehrsministerium offiziell mitzuteilen,
dass der Staatsvertrag nicht ratifiziert wird und dass damit die auf den
Vertrag gestützten vorgezogenen Massnahmen entfallen.

Deutschland hat bereits umgehend  eine  Verschärfung der heute geltenden
Beschränkungen im deutschen Luftraum für An- und Abflüge nach und von Zürich
angekündigt:  Verlängerung der Nachtflugsperre von heute 22.00 - 6.00 Uhr
auf neu 21.00 - 7.00 Uhr, Beschränkung der Ausnahmeklausel auf von
Deutschland definierte Wettergründe. Die entsprechende Verordnung dürfte
sehr rasch in Kraft treten.

Eine weitere Verschärfung soll innert eines Jahres erfolgen. Insgesamt
sollen die Beschränkungen dazu führen, dass nicht mehr als 80'000 An- und
Abflüge pro Jahr über süddeutschem Gebiet erfolgen.

Die Massnahmen stellen gemäss Angaben von Swiss und Unique massive Eingriffe
in den Betrieb des Flughafens dar. Die beiden Betriebe sind bereits an den
Bundesrat gelangt und haben diesen um Unterstützung zur Aufrechterhaltung
eines unterbruchlosen Flugbetriebes ersucht.

Der Bundesrat hat die Bedingungen für ein allfälliges rechtliches Vorgehen
gegen eine verschärfte deutsche Durchführungsverordnung festgelegt. Mögliche
Rechtswege sind: eine Klage bei der EU-Kommission, ein Vorgehen beim
gemischten Ausschuss Schweiz - EU und eine Anfechtung der Verordnung vor
deutschen Gerichten. Ein Vorgehen beim Rat der ICAO zieht der Bund nicht in
Betracht. Ob und welche rechtlichen Schritte der Bund ergreift, wird von den
Erfolgsaussichten, den Auswirkungen eines solchen Schrittes auf die Frage
der Flugsicherung und von einer generellen Beurteilung der aussenpolitischen
Auswirkungen abhängen. Die Einleitung von Rechtsverfahren soll mit den
betroffenen Unternehmungen Swiss und Unique koordiniert werden. Über die
Einleitung konkreter Rechtsverfahren wird der Bundesrat zu gegebener Zeit
entscheiden.

Ferner hat der Bundesrat Kenntnis davon genommen, dass das UVEK
gegebenenfalls einen Antrag für einen Nachtragskredit zur Führung der
entsprechenden Prozesse stellen wird.

Bern, 26. März 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst