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Änderung des Zollübereinkommens zur vorübergehenden Verwendung von Waren


MEDIENMITTEILUNG

Änderung des Zollübereinkommens zur vorübergehenden Verwendung von Waren

26. Mär 2003 (EFD) Der Bundesrat hat heute einer Änderung des
Zollübereinkommens zur vorübergehenden Verwendung von Waren mittels eines
Carnet ATA (internationales Zolldokument) zugestimmt. Dieses Übereinkommen
regelt mit Hilfe eines international genormten Zolldokuments die
vorübergehende Warenabfertigung beim Grenzübertritt.

Das durch das Parlament im Jahre 1994 verabschiedete Zollübereinkommen über
die vorübergehende Verwendung von Waren muss an die neuesten internationalen
Zollvorschriften angepasst werden. Die heute angenommene Änderung ist rein
technischer und formeller Natur. Um das Handling mit diesem Zolldokument zu
erleichtern und die Voraussetzungen für eine elektronische Übermittlung zu
schaffen, wurde das Dokument der Grösse DIN A4 angepasst.

Das Carnet ATA (Admission Temporaire -- Temporary Admission) ist ein
internationales Zolldokument, welches die vorübergehende Warenein-/ausfuhr,
sowie den Warentransit durch einen Vertragsstaat erleichtert. Es erspart
seinem Inhaber beim jeweiligen Grenzübertritt die Sicherstellung der
nationalen Einfuhrabgaben und ersetzt die jeweiligen nationalen Zollpapiere.
Das Carnet ATA wird vor allem für Messegüter angewendet.

Auskunft:
Georges-Henri Bauer, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 17
Beat Schladitz, Eidgenössische Zollverwaltung, Tel. 031 322 67 04

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
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