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Ersuchen der USA um Ausweisung irakischer Diplomaten und Schliessung irakischer Vertretungen in der Schweiz

Bern, 26. März 2003

Pressemitteilung

Ersuchen der USA um Ausweisung irakischer Diplomaten und Schliessung
irakischer Vertretungen in der Schweiz

An seiner Sitzung vom 26. März 2003 hat der Bundesrat beschlossen, dass die
Schweiz bei der gegenwärtigen Sachlage irakische Diplomaten nicht ausweisen
und keine Schliessung der Botschaft der Republik Irak in Bern verfügen wird.

Das US-amerikanische State Department hat durch seine Botschaft in Bern die
Schweiz ein erstes Mal am 14. März darum ersucht, die irakischen Diplomaten
auszuweisen, die verdächtigt werden, den irakischen Geheimdiensten
anzugehören. Es wiederholte dieses Gesuch am 20. März und verlangte zudem
die Schliessung der irakischen Vertretungen in der Schweiz, d.h. der
Botschaft des Irak in Bern und der ständigen Mission des Irak in Genf. Ein
ähnliches Gesuch wurde an alle Länder gerichtet, in denen irakische
Vertretungen bestehen.

Was die Mitglieder der Botschaft des Irak in Bern betrifft, so sieht die
Situation wie folgt aus: Mitglieder einer ausländischen Botschaft in Bern
können aufgrund von Artikel 9 des Wiener Übereinkommens über diplomatische
Beziehungen zu "personae non gratae" erklärt werden. Die Schweiz wendet
diese Massnahme an, wenn unser Land deutliche Anhaltspunkte dafür hat, dass
Mitglieder einer Botschaft massiv gegen die Interessen der Schweiz oder die
diplomatischen Gepflogenheiten verstossen haben. In Genf hingegen können die
Mitglieder einer ständigen Mission bei der UNO und anderen Organisationen,
die massiv gegen die Sicherheitsinteressen der Schweiz verstossen haben, nur
mit dem Einverständnis der UNO aus der Schweiz ausgewiesen werden. Der
Bundesrat hat beschlossen, dass die Bedingungen für die Ausweisung von
irakischen Diplomaten im vorliegenden Fall nicht erfüllt sind.

Zur Schliessung der Vertretungen: Was die ständige Mission des Irak bei der
UNO in Genf betrifft, so kann nur die UNO die irakische Vertretung
schliessen. Über die ausländischen Vertretungen in Bern wird vom Bundesrat
befunden. Unser Land ordnet nur die Schliessung einer Botschaft an, wenn
dies in einer UNO-Resolution empfohlen wird oder wenn die diplomatischen
Beziehungen zu einem Land abgebrochen werden. Im vorliegenden Fall sind die
Bedingungen für eine Schliessung nicht erfüllt.