Schweizer Wappen

CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Homepage
Mail
Suche

Düngen mit Klärschlamm wird verboten

Medienmitteilung

Düngen mit Klärschlamm wird verboten

Klärschlamm darf nicht mehr als Dünger verwendet werden; er muss künftig
umweltverträglich verbrannt werden. Der Bundesrat hat die Stoffverordnung
per 1. Mai 2003 entsprechend geändert. Das Verbot wird stufenweise
eingeführt: Im Futter- und Gemüsebau darf Klärschlamm schon ab Mai dieses
Jahres nicht mehr verwendet werden. Für die übrigen düngbaren Flächen gilt
eine Übergangsfrist bis spätestens 2006; diese ist im Einzelfall von den
Kantonen verlängerbar bis 2008. Mit seinem Entscheid setzt der Bundesrat das
Vorsorgeprinzip beim Boden- und Gesundheitsschutz um.

Klärschlamm enthält zwar Pflanzennährstoffe wie Phosphor und Stickstoff,
aber auch eine ganze Palette von Schadstoffen und Krankheitserregern aus
Industrie, Gewerbe und Privathaushalten. Die Landwirtschaft lehnt deshalb
heute die Verwendung von Klärschlamm als Dünger weitgehend ab. Sie
befürchtet irreversible Bodenschäden, Risiken für die Gesundheit und eine
Beeinträchtigung der Qualität der Lebensmittel.

Deshalb verbietet der Bundesrat nun das Düngen mit Klärschlamm - auch wenn
damit ein an sich sinnvoller Nährstoffkreislauf unterbrochen wird. Doch das
Vorsorgeprinzip - eine zentrale Säule des Gesundheit- und Umweltrechts -
verlangt: Einwirkungen auf die Umwelt, die schädlich oder lästig werden
könnten, müssen frühzeitig begrenzt werden, selbst wenn der letzte
wissenschaftliche Nachweis einer Schädlichkeit nicht erbracht werden kann.

Übergangsfristen und Ausnahme vom Verbot

Für Futter- und Gemüseflächen tritt das Klärschlammverbot bereits am
kommenden 1. Mai in Kraft. Grund: Hier ist die Gesundheit von Mensch und
Tieren am ehesten gefährdet. Für alle übrigen düngbaren Flächen gilt das
Verbot erst ab 2006. Diese Frist kann zudem von den Kantonen bis spätestens
Herbst 2008 verlängert werden. Ausgenommen vom Verbot werden sehr kleine
Kläranlagen in weit abgelegenen Regionen: Dort enthält der Klärschlamm in
der Regel weniger problematische Stoffe und ein Abtransport zu grösseren
Kläranlagen wäre unverhältnismässig.

Bereits heute werden 60 Prozent des Klärschlamms als Abfall entsorgt. Ab
2006 müssen nun auch die restlichen 40 Prozent verbrannt werden, d.h.
jährlich etwa 80'000 Tonnen zusätzlich. Dies verursacht Mehrkosten von
schätzungsweise höchstens 40 Mio. Franken. Diese würden in einigen Jahren
aber ohnehin anfallen: Auch ohne Verbot würde nämlich immer weniger
Klärschlamm als Dünger verwendet werden. Das Klärschlammverbot ermöglicht
den Kantonen und Kläranlagenverbänden deshalb auch eine zuverlässige
langfristige Planung.

In der Vernehmlassung war das Klärschlammverbot auf breite Zustimmung
gestossen: Die meisten Kantone, die Landwirtschafts- und Wirtschaftsverbände
sowie alle Konsumenten- und Umweltschutzorganisationen äusserten sich
mehrheitlich positiv. Gegen das Verbot gewandt hatte sich vor allem der im
Mai 2002 speziell gegründete "Verband zur nachhaltigen Nutzung ökologischer
Ressourcen" (VENÖR), dem vor allem kleinere und mittlere Kläranlagen
angehören.

Bern, 26. März 2003

      UVEK Eidgenössisches Departement für
      Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation

      Presse- und Informationsdienst

Auskünfte:

Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, BUWAL, 079
415 99 62

Hans-Peter Fahrni, Chef Abteilung Abfall, BUWAL, 031 322 93 28

Peter Michel, Chef Abteilung Gewässerschutz und Fischerei, BUWAL, 031 322 93
20

Beilagen:

Faktenblatt Klärschlamm

Verordnungstext

Vernehmlassungsbericht

      Auch weiterhin Recyclingdünger - aus Kompost oder Gärgut
      Das Klärschlammverbot bedeutet nicht ein generelles Aus für
Recyclingdünger. Vielmehr soll nun die Qualität anderer Recyclingdünger wie
Kompost oder Gärgut weiter verbessert werden, damit sie als Dünger oder
Bodenverbesserungsmittel in der Landwirtschaft ohne Risiko eingesetzt werden
können. Kompost bietet vergleichsweise günstige Voraussetzungen zur
Verwendung als Recyclingdünger: Ausgangsmaterial sind Pflanzen, deshalb sind
hier im Gegensatz zum Klärschlamm keine diffusen Belastungen aus dem
Abwasser vorhanden.

      Zur Verbesserung des Komposts will der Verband der Kompost- und
Vergärwerke Schweiz (VKS), in Zusammenarbeit mit BUWAL, Bundesamt für
Landwirtschaft (BLW), kantonalen Umweltfachstellen, Forschungsinstituten und
Landwirtschaft, ein branchenweites Kontroll-Inspektorat einführen; damit
soll sicher gestellt werden, dass sämtliche der rund 300 Kompostieranlagen
in der Schweiz die gesetzlich vorgeschriebene Mindestqualität einhalten.

      Daneben hat der VKS weitergehende Qualitätskriterien für den
Komposteinsatz in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im gedeckten
Pflanzenbau erarbeitet. Seine Mitglieder haben sich verpflichtet, diese
Kriterien künftig einzuhalten.

      Parallel zu diesen Aktivitäten laufen auf Bundesebene zwei
Forschungsprojekte: Sie untersuchen einerseits vertieft die mögliche
Belastung durch Kompostdünger; andererseits sollen sie den Nutzen für den
Boden und dessen Bewirtschaftung aufzeigen.