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Thema: Zinsenbesteuerung - Bilaterale II: Notiz an die Redaktionen


Thema: Zinsenbesteuerung - Bilaterale II

Notiz an die Redaktionen

21. Mär 2003 (EFD) Wie zum damaligen Zeitpunkt bekanntgegeben, wurde am 6.
März 2003 anlässlich eines Treffens zwischen Bundesrat Kaspar Villiger,
Ecofin-Präsident Nikos Christodoulakis und EU-Kommissar Frits Bolkestein und
eine materielle Einigung über die noch offenen Fragen im Bereich der
Zinsenbesteuerung erzielt. Für die Schweiz stellt diese Einigung die Basis
zum Vertragsschluss dar. Zur Zeit ist die Frage der
Zinsenbesteuerungsrichtlinie und des Abkommens mit der Schweiz im Ecofin
noch pendent. Deshalb wird sich die Schweiz erst nach abgeschlossener
materieller Einigung zu den EU-seitigen Beschlüssen äussern. In Beantwortung
zahlreicher Medienanfragen stellt Ihnen das Eidg. Finanzdepartement (EFD)
einen Überblick über die wichtigsten Punkte des Dreiertreffens sowie über
den Zusammenhang zwischen der Zinsenbesteuerung und den anderen Dossiers der
Bilateralen II zu. Der Abkommenstext wird nach der Paraphierung
bekanntgegeben.

Zinsenbesteuerung - Abkommen Schweiz - EU

Die wichtigsten Punkte der Einigung vom 6. März 2003

Die Schweiz hat das Anliegen der EU stets geteilt, wonach Zinserträge von
EU-Bürgern angemessen zu besteuern sind, und sie hat deshalb zu
Verhandlungen über eine zur EU-internen Regelung gleichwertigen Lösung unter
Wahrung des Bankgeheimnisses Hand geboten.

Kernstück des Abkommens ist das Engagement der Schweiz zur Einführung eines
Steuerrückbehalts von zunächst 15%, sodann 20% und ab 2011 35%. Damit stellt
die Schweiz einerseits sicher, dass die geplante EU-Regelung nicht über die
Schweiz umgangen werden kann. Andererseits bleiben die Schweizer
Rechtsordnung und das Bankgeheimnis gewahrt.

Der Steuerrückbehalt gilt für alle Zinszahlungen, die eine auf dem Gebiet
der Schweiz gelegene Zahlstelle einer natürlichen Person mit steuerlichem
Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat leistet. Der Ertrag des Steuerrückbehalts
fällt zu 75% an die EU bzw. ihre Mitgliedstaaten (Revenue-sharing). Das
Abkommen sieht zudem vor, dass ausländische Bankkunden selber zwischen dem
Steuerrückbehalt und einer Meldung an die Steuerbehörden wählen können
(Freiwillige Meldung). In einem Memorandum of understanding (MOU)
verpflichtet sich die Schweiz gegenüber der EU, in den
Doppelbesteuerungsabkommen mit den EU-Mitgliedländern und auf der Basis der
Gegenseitigkeit Amtshilfe bei Steuerbetrug zu vereinbaren. Diese würde
natürliche Personen und Gesellschaften erfassen. Amtshilfe würde auf
begründete Anfrage hin bei Steuerbetrug nach schweizerischem Recht sowie bei
sinngemäss gleich schwer wiegenden Delikten geleistet. Sinngemäss mit
Steuerbetrug vergleichbar sind Verstösse gegen genau bestimmbare
steuerstrafrechtliche Vorschriften anderer Staaten, die denselben
Unrechtsgehalt aufweisen wie bei uns der Steuerbetrug, aber im Schweizer
Verfahren und somit auch im Schweizer Recht nicht vorkommen. Nicht unter
diese Bestimmung fällt in jedem Fall die einfache Steuerhinterziehung.

Am 21. Januar 2003 hatten die EU-Finanzminister den Grundzügen des Abkommens
zugestimmt, allerdings wich der damalige Beschluss in Teilen sowohl vom
EU-Richtlinienentwurf als auch von den Verhandlungsergebnissen mit der
Schweiz ab. Die aus Sicht der Schweiz nötige Klärung konnte am 6. März 2003
anlässlich eines Dreiertreffens zwischen EU-Kommission, EU-Präsidentschaft
und Bund abgeschlossen werden. Zu klären war insbesondere die im
Ratsbeschluss vom 21. Januar 2003 angedeutete Absicht der EU, kontinuierlich
darauf hinzuarbeiten, dass die Schweiz und weitere Drittstaaten zu einem
Regime übergehen, wie es OECD-intern für Steuerparadiese diskutiert wird,
also für Staaten ohne Einkommenssteuern und ohne mit der Schweiz
vergleichbaren Standards. Auf diese Verknüpfung wird verzichtet. Das
Abkommen regelt mögliche Revisionsfälle präzis. Über Verbesserungen des rein
technischen Funktionierens kann regelmässig befunden werden. Konsultationen
über substanzielle Änderungen können jedoch erst erfolgen, nachdem das
Abkommen vollständig implementiert ist und ausreichend Erfahrungen über den
ab 2011 zum Zuge kommenden Steuersatz von 35% vorliegen, oder wenn beide
Parteien solchen Konsultationen zustimmen. Dabei können auch die
internationalen Entwicklungen in Betracht gezogen werden. Das Ergebnis
solcher Konsultationen ist im Abkommen in keiner Weise präjudiziert. Im
weiteren wird im MOU das Engagement beider Parteien festgeschrieben, wonach
das Abkommen in Treu und Glauben angewendet und nicht durch unilaterale
Massnahmen umgangen werden soll.

Bestandteil der am Dreiertreffen vom 6. März erzielten Einigung ist auch die
Teilnahme der Schweiz an den Richtlinien über die Nullbesteuerung im
Quellenstaat von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen
Unternehmen.

Insgesamt ist die von der Schweiz angestrebte Stabilität des Abkommens
ausreichend gewährleistet. Die zentralen Interessen konnten gewahrt werden.

Bilaterale Verhandlungen Schweiz - EU

Ausgewogenes Gesamtresultat

Mit ihrer Bereitschaft zur Einführung eines Steuerrückbehalts hat die
Schweiz einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Frage der
Zinsenbesteuerung geleistet. Der Bundesrat erwartet, dass nun auch die
Verhandlungen in den übrigen Dossiers rasch abgeschlossen werden können.
Dies ist aus der Sicht der Schweiz eine Voraussetzung, damit ein insgesamt
ausgewogenes Gesamtresultat erreicht werden kann. Dieser Punkt ist für die
Schweiz zentral: Ein Abschluss der Verhandlungen bei der Zinsenbesteuerung
kann für die Schweiz nur Teil einer Gesamtlösung sein. Die Schweiz hat
diesen koordinierten Verhandlungsansatz immer wieder betont. Bevor das
Abkommen über die Zinsenbesteuerung paraphiert wird, müssen (ausser bei den
Dienstleistungen) auch in den anderen Dossiers die noch bestehenden Probleme
ausgeräumt und die entsprechenden Abkommen finalisiert werden. Ist das
geschehen, kann zum gemeinsamen Verhandlungs-Abschluss der bilateralen
Abkommen II geschritten werden. Lösungen für die einzelnen noch offenen
Punkte der restlichen Dossiers können nach Meinung der Schweiz rasch
gefunden werden. Für die Klärung der letzten politisch sensiblen Differenzen
hat Bundespräsident Pascal Couchepin anlässlich seines Besuchs bei der
griechischen EU-Präsidentschaft in Athen am 10. Februar ein politisches
Treffen auf hoher Ebene vorgeschlagen.

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