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CONFOEDERATIO HELVETICA
Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

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Kriegsmaterialexporte an die an der militärischen Intervention gegen

Kriegsmaterialexporte an die an der militärischen Intervention gegen
den Irak beteiligten Staaten

Der Bundesrat hat nach Beginn der militärischen Intervention im Irak
entschieden, die Bedingungen für den Export von Kriegsmaterial an die
am Konflikt mit Truppen oder Material beteiligten Staaten zu
verschärfen beziehungsweise den Export zu verbieten.

Der Bundesrat erachtet die militärische Intervention gegen den Irak
ohne ein Mandat des UNO-Sicherheitsrates als einen bewaffneten Konflikt
zwischen Staaten. Das Neutralitätsrecht kommt entsprechend zur
Anwendung.
Der Bundesrat hat deshalb beschlossen,Exporte von Kriegsmaterial durch
die Eidgenossenschaft zu verbieten.Exporte von Kriegsmaterial durch die
RUAG und Unternehmen mit einer Beteiligung der RUAG von mehr als 50% zu
verbieten, insofern sie entweder einen Beitrag an die militärischen
Operationen leisten oder den „Courant normal“ übersteigen - das heisst
wegen der militärischen Operationen zunehmen. Zu diesem Zweck werden
solche Exporte strikte überwacht. Der Antragsteller muss ausserdem
bescheinigen, dass das zu exportierende Material nicht für die
laufenden militärischen Operationen eingesetzt wird.Exporte von
Kriegsmaterial durch andere private Unternehmen gemäss der
einschlägigen Gesetzgebung zu überwachen. Solche Exporte werden dann
nicht bewilligt, wenn sie entweder einen Beitrag an die militärischen
Operationen leisten oder den „Courant normal“ übersteigen - das heisst
wegen der militärischen Operationen zunehmen.Die Exporte durch einen
Kontrollmechanismus zu überwachen, welcher gemeinsam von EDA und EVD
ausgerichtet wird.

Othmar Wyss,
 Seco,
 Tel. 031 324 09 16

 Manuel Sager,
 Kommunikation EVD,
 Tel. 031 322 20 25