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FAO-Komitee zur Verwendung von GVO im Bereich der Nahrungsmittelhilfe

FAO-Komitee zur Verwendung von GVO im Bereich der Nahrungsmittelhilfe

Das schweizerische FAO-Komitee (CNS-FAO) hat heute sein Positionspapier
zum Einsatz gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der
Nahrungsmittelhilfe dem Exekutivdirektor des
UNO-Welternährungsprogramms (WFP), James T. Morris, präsentiert. Danach
soll jedes Land berechtigt sein, seine eigene Regelung für die Einfuhr
von GVO zu definieren. Nach Meinung des CNS-FAO sollen Länder, die die
Risiken der GVO nicht abschätzen können, nur GVO-freie Ernährungshilfe
erhalten. Dieser Grundsatz soll in den operationellen Richtlinien des
WFP festgehalten werden.

Die Lieferung von GVO als Ernährungshilfe für das südliche Afrika hat
im Sommer 2002 zu einer heftigen politischen Auseinandersetzung
geführt, die bis heute anhält. Sambia hat damals eine solche
Ernährungshilfe gänzlich abgelehnt, andere Länder äusserten Bedenken.
Die Position des CNS-FAO stimmt mit dem Biosafety-Protokoll von
Cartagena überein und entspricht weitgehend der Politik, die die
Schweiz in ihrer bilateralen Nahrungsmittelhilfe anwendet.
Das CNS-FAO ist ein vom Bundesrat gewähltes, ausserparlamentarisches
Beratungsorgan für alle Fragen betreffend UNO-Organisation für
Ernährung und Landwirtschaft (FAO) sowie Welternährung. Die Kommission
zählt 18 Mitglieder, die verschiedene Nichtregierungs-organisationen
vertreten, namentlich aus dem Entwicklungsbereich, der Wirtschaft, der
Landwirtschaft und der Wissenschaft.
Die vollständige Stellungnahme des CNS-FAO ist online unter folgendem
Link zu finden: www.blw.admin.ch

Anton Kohler,
 Leiter schweizerisches FAO-Sekretariat,
 Tel. 031 322 25 62